Befanden sich am 30. Dezember 2024 noch 7.898 Personen in der steirischen Grundversorgung, sind es mit 12. August 2026 nur noch 5.573. Das entspricht einem Rückgang um 2.325 Personen beziehungsweise 29,4 Prozent. Besonders deutlich sei der Rückgang an Grundversorgungsbeziehern bei Vertriebenen aus der Ukraine.

Mehr Mitwirkung gefordert

Seit der Reform des Grundversorgungsgesetzes werden Leistungen stärker an Mitwirkung und Eigenverantwortung geknüpft, heißt es in einer Aussendung der FPÖ: „Arbeitsfähige Vertriebene mit Zugang zum Arbeitsmarkt müssen ihre Bemühungen nachweisen, eine Betreuungsvereinbarung mit dem AMS vorlegen und entsprechende Vorgaben wie Bewerbungen oder Schulungen erfüllen oder Jobangebote annehmen. Bei Verweigerung werden Leistungen eingeschränkt oder eingestellt.“

AMS Prüfung geplant

Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) sagt: „Grundversorgung darf keine bedingungslose Dauerleistung sein. Wer arbeiten kann und Zugang zum Arbeitsmarkt hat, muss auch ernsthafte Anstrengungen unternehmen, auf eigenen Beinen zu stehen.“ Ob die betroffenen Vertriebenen die Steiermark verlassen haben oder verstärkt in Beschäftigung gewechselt sind, lässt sich aus den Daten der Grundversorgung allein nicht ableiten, so die FPÖ. Nach einem ausreichenden Beobachtungszeitraum soll allerdings gemeinsam mit dem AMS geprüft werden, ob sich parallel auch bei Beschäftigung und Arbeitssuche ukrainischer Vertriebener messbare Veränderungen ergeben haben.