Das EU-Verbot gilt seit einem Jahr mit einer zweijährigen Übergangsfrist. Das heißt, im August 2027 darf es in Österreich kein Sikawild mehr geben.
Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium wird derzeit versucht, Ausnahmegenehmigungen für die Haltung von Sikawild in der Steiermark zu bekommen. Anträge konnten bis vergangene Woche abgegeben werden. Gesammelt werden die Anträge jetzt nach Brüssel geschickt, sagt Rudolf Grabner, Wildtierreferent der Landwirtschaftskammer Steiermark: „Wir haben in der Steiermark zirka 60 Betriebe mit Sikawild. In ganz Österreich sind es 150, die Sikawild halten. Und ein Teil dieser Betriebe wird die Ausnahme jetzt beantragen.“
Wenn EU „nein“ sagt, muss geschlachtet werden
Rund zwei Drittel der steirischen Betriebe dürften einen Antrag gestellt haben. Ob die EU darauf eingeht, ist allerdings nicht bekannt: „Sollte Brüssel ‚nein‘ sagen zu dieser Ausnahme, dann müssten die Betriebe bis 7. August 2027 ihr Sikawild aus dem Gehege herausnehmen, das heißt, sie müssten es schlachten.“
Sikawild kommt ursprünglich aus Ostasien, doch schon vor mehr als 100 Jahren wurden Sikahirsche in Österreich gehalten, gezüchtet und verspeist: „Sikawild ist eine der Wildarten für die landwirtschaftliche Wildtierhaltung. Ist deswegen sehr geschätzt, weil es eine hervorragende Fleischqualität hat. Es sind sehr ruhige Tiere. In der Größe sind sie zwischen Damwild und Rotwild.“