Ein aufmerksamer Bewohner machte die Gemeinde Sistrans über den Gebührenfehler aufmerksam. Er hatte die überhöhten Forderungen bemerkt. In Summe ergaben sich für einige Anwohner vierstellige Beträge an zu viel gezahlten Müllgebühren.
Rechtliche Grundlage der Rückerstattung
Bürgermeister Johannes Piegger erklärte gegenüber dem ORF, dass die Gemeinde bereit sei, die zu viel erhobenen Gebühren zurückzuzahlen – jedoch nur für die letzten fünf Jahre.
Die Begrenzung der Rückzahlung auf fünf Jahre basiert auf der Fünf-Jahresfrist der Verjährung, die in der Bundesabgabenordnung (BAO) festgeschrieben ist. „Diese gesetzliche Regelung besagt, dass Bescheide rückwirkend fünf Jahre aufgerollt werden können“, sagt Piegger. Dies wird vom Innsbrucker Verwaltungsrechtsexperten, Rechtsanwalt Thomas Walzel von Wiesentreu, bestätigt.
Überschreitung des Rahmens hätte Folgen für Bürgermeister
Während die begrenzte Rückzahlung rechtlich fundiert ist, bleibt sie für die betroffenen Bewohner unbefriedigend. Doch eine Überschreitung des gesetzlichen Rahmens könnte für den Bürgermeister strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Fall in Sistrans verdeutlicht die Wichtigkeit, Gebühren und Betriebskosten regelmäßig zu überprüfen. Damit sollen ähnliche Probleme in Zukunft vermieden werden.