Der erstangeklagteHelfer“ war im März wegen Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, der zweitangeklagte Ex-Pächter wegen Anstiftung dazu sowie schweren Betrugs zu derselben Höhe. „Die Strafen sind nicht korrekturbedürftig“, hieß es.

Keine Korrektur der Urteile

„Wir sind der Ansicht, dass die Erschwernisgründe zwar leicht ergänzt wurden, es aber keiner Korrektur des Strafmaßes bedarf“, erklärte der Vorsitzende des Richtersenats bei der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck in seiner Urteilsbegründung. Die in der Schöffenverhandlung im März verhängten unbedingten Haftstrafen seien zwar „nicht streng ausgefallen“, aber sowohl „generalpräventiv als auch spezialpräventiv ausreichend“. Dass die beiden Bulgaren im März eine Strafe in derselben Höhe ausfassten, sei zudem damit begründbar, dass dem bis dahin unbescholtenen Zweitangeklagten zwei Taten, dem vorbestraften Erstangeklagten eine Tat angelastet worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Berufung eingelegt. Die Verteidiger der beiden Männer hatten hingegen auf Rechtsmittel verzichtet.

„Es bedarf einer strengeren Strafe“, strich der Staatsanwalt auch am Dienstag bei der Berufungsverhandlung heraus. Dem schlossen sich die Verteidiger des 44-jährigen Erstangeklagten und des Zweitangeklagten naturgemäß nicht an. „Er war Mittäter und die Tat war nicht sein ‚Gedankenkind‘“, argumentierte der Verteidiger des Erstangeklagten, Alexander Huber. Seine Vorstrafen in Bulgarien wären zudem „nicht einschlägig“, sein Mandant zudem von Beginn an „reumütig geständig gewesen“. Damit habe er auch zur Aufklärung der Tat beitragen sowie geholfen, „einiges an Ermittlungsarbeit zu sparen“.

Verteidiger: Höhere Strafen wären zu streng

Der Verteidiger des 37-jährigen zweitangeklagten Ex-Pächters, Markus Abwerzger, strich heraus, dass auch das „späte Geständnis“ seines Mandanten letztlich „von Reue getragen“ gewesen sei. Dieser habe bis zur Tat außerdem „einen tadellosen Lebenswandel“ vorzuweisen. „Er war Gastronom, Unternehmer und Familienvater“, beschrieb Abwerzger den Zweitangeklagten. Eine höhere Strafe wäre auch deshalb „in vielerlei Hinsicht zu streng“. Er spielte auch neuerlich, wie bereits bei der Hauptverhandlung im März, auf dessen damalige Drogenabhängigkeit an. „Er ist aber mittlerweile drogenfrei“, betonte er dazu. Abwerzger bestritt zudem den von der Staatsanwaltschaft ins Treffen geführten Erschwernisgrund der Verführung zur Tat. Denn dafür hätte sein Mandant dem Erstangeklagten eine höhere Summe anbieten müssen.

In ihren abschließenden Worten schlossen sich die beiden Angeklagten weitestgehend den vorangegangenen Ausführungen ihrer Verteidiger an. „Es war der größte Fehler meines Lebens und ich bitte um Vergebung“, sagte der Ex-Pächter, während der erstangeklagte „Helfer“ davon sprach, „einen großen Fehler gemacht zu haben“ und künftig „als normaler Mensch arbeiten und leben“ zu wollen.

Gasthaus nahe Landhaus brannte lichterloh

Der Brand in dem Traditionsgasthaus nahe des Landhauses war mitten in der Nacht auf den 2. Juni 2025 ausgebrochen, gewaltige Flammen schlugen in den Gastgarten im Innenhof. Das Lokal brannte dabei völlig aus mehr dazu in Brandstiftung in Innsbrucker Gasthaus. Der Schaden belief sich auf rund 2,5 Millionen Euro. Acht Bewohner wurden aus den darüberliegenden Wohnungen evakuiert. Fünf von ihnen, darunter zwei Kinder, wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in die Klinik eingeliefert. Die Tatausführung wurde vonseiten der Verteidiger und der öffentlichen Anklägerin bei der Verhandlung übrigens durchwegs als „dilettantisch“ bezeichnet. Papier und Papierrollen und ein Kanister voller Benzin wurden dafür verwendet.

Der Zweitangeklagte hatte bei seiner Befragung in der Hauptverhandlung im März angeführt, dass ihn die drohende Zwangsräumung des Lokals seitens des Verpächters, seine Kokainsucht sowie finanzielle Nöte dazu getrieben hätten, die Brandstiftung zu beauftragen. Der Erstangeklagte führte hingegen an, er habe damals unter anderem „finanzielle Probleme“ gehabt und sich „aus Solidarität mit seinem langjährigen Freund“ zur Tat hinreißen lassen. Dieser habe ihm insgesamt 5.000 Euro übergeben, um die Tat mit einer weiteren Person auszuführen.

Wallnöfer und Happel waren Stammgäste

Das Gasthaus war über jahrzehntelang auch ein beliebter Treffpunkt der Prominenz, vor allem aus dem politischen Bereich. Tirols verstorbener Langzeitlandeshauptmann Eduard Wallnöfer (ÖVP) war etwa regelmäßig zu Gast. Auch Österreichs Fußball-Ikone Ernst Happel verkehrte dort während seiner Tiroler Zeit Ende der 1980er und Anfang der 1990er-Jahre gerne.