Der Jugendliche soll sich mit einem anderen in Chats zu Attentaten ausgetauscht haben. Aufgrund der Konkretheit habe man angenommen, dass die Gefahr bestehe, dass es zu Taten kommen könnte, bestätigte der Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, einen Bericht der „Krone“.

Mutmaßlich rechtsextrem

Der Jugendliche befinde sich in Innsbruck in Untersuchungshaft. Jetzt sei das Datenmaterial auszuwerten, so Mayr. Wie aus Ermittlerkreisen in Erfahrung zu bringen war, soll sich der mutmaßlich rechtsextreme Bursche über einen Messengerdienst mit einem Gleichgesinnten über Anschlagspläne ausgetauscht haben.

Die Festnahme erfolgte an der Adresse des Schülers. Bei einer damit verbundenen Hausdurchsuchung wurden einschlägiges, auf eine rechte Gesinnung hindeutendes Propagandamaterial und ein Kampfmesser sowie eine Air-Soft-Waffe sichergestellt.

Laut Zeitungsbericht Helm mit Kamera gefunden

Laut „Krone“ wurden zudem eine Stichschutzweste mit Schwedenpatch, eine schwarze FFP2-Maske mit Totenschädel und Zeichen des Dritten Reichs beschlagnahmt. Ermittler des Landesamtes Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung (LSE) fanden außerdem zwei taktische Helme, wobei einer mit einer GoPro-Kamera zum Livestreamen von Anschlägen ausgerüstet gewesen sein soll.

Den entscheidenden Hinweis auf den rechtsgerichteten Jugendlichen habe ein ausländischer Partnerdienst geliefert, der mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gut zusammenarbeite. Der 14-Jährige habe sich über Telegram mit einem Terrorverdächtigen aus Schweden über Anschlagspläne ausgetauscht. Im angeblichen Visier seien jüdische und muslimische Einrichtungen gestanden. Diese Angaben der „Krone“ wurden von der Staatsanwaltschaft gegenüber dem ORF Tirol nicht bestätigt.

Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr

Die U-Haft ist vorerst bis 5. August rechtswirksam. Als Haftgründe wurden vom Landesgericht Innsbruck Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen, sagte eine Gerichtssprecherin auf APA-Anfrage.

Staatsanwaltschaft: „Kein islamistischer Hintergrund“

„Es gibt keinen islamistischen Hintergrund“, betonte der Sprecher der Innsbrucker Anklagebehörde gegenüber der APA. Ermittelt werde vorerst ausschließlich wegen §278c StGB. Diese Bestimmung stellt schwere terroristische Straftaten bis hin zu Mord unter Strafe, die geeignet sind, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen. Ob auch weitere Delikte zum Tragen kommen, „wird sich im Lauf der Ermittlungen zeigen“, erklärte Mayr.