Der Jugendliche soll sich mit einem anderen in Chats über Attentate ausgetauscht haben. Sein Anwalt verzichtete am Mittwoch auf die Haft-Verhandlung. Damit ist die Untersuchungshaft bis 7. September verlängert.
Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr als Haftgründe
Man habe aufgrund der Chats angenommen bzw. annehmen müssen, dass es zu terroristischen Taten kommen könnte, hatte es seitens der Anklagebehörde geheißen. Nähere Angaben wollte man unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen bisher nicht machen. Nur so viel: Es würden derzeit die Chats und weiteres Datenmaterial ausgewertet. Als Haftgründe waren Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr angenommen worden.
Waffen und Propagandameterial gefunden
Die Festnahme war an der Adresse des Schülers erfolgt. Bei einer damit verbundenen Hausdurchsuchung wurde einschlägiges, auf eine rechte Gesinnung hindeutendes Propagandamaterial und ein Kampfmesser sowie eine Air-Soft-Waffe sichergestellt.