Die Richterin meinte schon zu Beginn des Prozesses, dass der angeklagte Hobbyschafbauer eine Meinung zum Wolf im Alpenraum haben dürfe. Er dürfte aber nicht zu Straftaten aufrufen. Der Hobbyschafbauer veröffentlichte auf seiner Website ein Rezept für ein heimtückisches Gift, das bei Wölfen und auch bei Hunden zu einem qualvollen Tod führt.

Rede von Hörl online gestellt

Weiters stellte der überzeugte Gegner von Wölfen in den Alpen eine Rede des Nationalratsabgeordneten Franz Hörl (ÖVP) bei einer Bauernversammlung in Westendorf im August 2024 online. Dort sprach Franz Hörl in Zusammenhang mit Wölfen „schießts was geht, eingraben was geht“. Für dieses Zitat stand Franz Hörl letztes Jahr vor Gericht und wurde freigesprochen.

Der Angeklagte musste schon vor der Verhandlung am Mittwoch auf gerichtliche Anordnung einen Kurs mit dem Titel „Dialog statt Hass im Netz“ besuchen. Dieser Kurs fiel offensichtlich nicht auf fruchtbaren Boden und so wurde der Hobbyschafbauer wegen Aufforderung zu Begehung einer Straftat nicht rechtskräftig zu einer unbedingten Geldstrafe von 1.140 Euro verurteilt.