In den Jahren 2010 und 2023 stand der Dachstuhl des ehemaligen, denkmalgeschützten Traditionsgasthauses Weißes Rössl in Gries am Brenner in Flammen. Letztes Jahr ließ der Besitzer unter massiven Protesten einer Bürgerinitiative das Gebäude abreißen, nachdem es durch die Witterung desolat geworden war.

Freigesprochener will doch Brandleger gewesen sein

Der erste Brand vor 16 Jahren war Brandstiftung. Damals befanden sich keine Personen im Haus. Die Ermittler fanden Einbruchspuren, DNA-Spuren und Rückstände eines Brandbeschleunigers. Die Staatsanwaltschaft klagte einen Angestellten der Gattin des Rössl-Besitzers wegen des Verbrechens der vorsätzlichen Brandstiftung an. Weil dieser aber für die Tatnacht eine Zeugin hatte, wurde er im Zweifel freigesprochen. Die Generali-Versicherung zahlte dem Besitzer anschließend über eine halbe Million Euro an Versicherungssumme aus.

Jetzt will die Versicherung das Geld samt Zinsen wieder vom Besitzer zurück haben und klagt. Denn der damals angeklagte mutmaßliche Brandleger beschuldigt jetzt den Besitzer des Weißen Rössels, er habe ihn damit beauftragt, das Gasthaus in Brand zu setzen. Der Versicherung soll angeblich eine schriftliche Aussage vorliegen. Generali will sich dazu aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Besitzer spricht von „fadenscheiniger Geschichte“

Der Besitzer weist diesen Vorwurf klar zurück und lässt schriftlich ausrichten:

„Mir wurde, entgegen den gesetzlichen Regeln eine Mahnklage mit der Rückforderung aus der Brandschadenversicherung zum Schadensfall 2010 zugestellt. Obwohl es einen Generalvergleich gibt, wird dieser Anspruch damit argumentiert, dass die damals in Verdacht stehende Person, die im Strafverfahren allerdings freigesprochen wurde, nunmehr nach 16 Jahren, aus welchen Gründen immer, andere Angaben macht. Ich kenne weder diese Person noch die Beweggründe dieser fadenscheinigen Geschichte.“

Verhandlung ab 9. September

Die Tat wäre nach zehn Jahren verjährt. Das ist auch der Grund, weshalb Generali den Weg über einen Zivilprozess beschreitet. Für den Eigentümer gilt die Unschuldsvermutung. Die Frage ist, warum der damalige Angeklagte, ein mehrfach vorbestrafter Türsteher, nun von seiner Aussage abweicht. Am 9. September dürfte mehr Licht in die Sache kommen, denn dann beginnt die Verhandlung am Innsbrucker Landesgericht.