Der Mord an der aus Niederösterreich stammenden Studentin Daniela Kammerer ist auch nach mehr als 20 Jahren ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft nimmt einen erneuten Anlauf, um die Bluttat zu klären. Der Einspruch der Verteidigung wurde abgewiesen, das bestätigte der APA eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (ÖLG) nach einem Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ am Freitag.
OLG sieht „Verurteilungswahrscheinlichkeit“
Das von der Verteidigung geltend gemachte Verbot der wiederholten Strafverfolgung gemäß des Grundsatzes „Ne bis in idem“ („nicht zweimal in derselben Sache“, Anm.), da kein gänzlich neues Beweismittel vorliege, sei hier laut OLG nicht anzuwenden, erklärte Sprecherin Claudia Hagen. Zudem sei das Oberlandesgericht von einer „Verurteilungswahrscheinlichkeit“ ausgegangen, weshalb man dem Einspruch schließlich nicht Folge gegeben habe. Ein Verhandlungstermin stand vorerst noch nicht fest. Laut „TT“ könnte der Geschworenenprozess bereits im Frühherbst stattfinden.
Dem ehemaligen Studienkollegen der jungen Frau – der Österreicher lebt seit langem in Australien – wird vorgeworfen, die Niederösterreicherin in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor – wie auch der Angeklagte – eine Studenten-Party besucht hatte, vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark vor. Die Tat ereignete sich zwei Tage vor dem 20. Geburtstag der Betriebswirtschaftsstudentin.
Bereits einmal kurzzeitig festgenommen
Der nunmehr Angeklagte hatte bereits vor mehr als zwölf Jahren als damals „dringend tatverdächtig“ gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 – aus Australien kommend – am Flughafen Wien-Schwechat von „Cold Case“-Experten des Bundeskriminalamtes (BK) festgenommen worden. Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades der Studentin. Nachdem sich eine DNA-Spur des Angeklagten an der Kleidung nicht als so aussagekräftig bzw. stichhaltig erwies wie zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt.
Zigarettenstummel im Fokus
Anfang Mai wurde dann in dem Cold-Case-Fall überraschend Anklage gegen den nunmehrigen Manager erhoben. Der Stein des Anstoßes: Eine gefundene DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war. Daraus schloss die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sein muss. Diese neue Fährte bzw. dieses neue Beweismittel habe sich aufgrund der Weiterentwicklung der Untersuchungsmethoden der Gerichtsmedizin ergeben, argumentierte man. Auch 2013 wäre dies noch nicht möglich gewesen. Der Tatverdacht habe sich jedenfalls „wieder erhärtet“, ließ die Anklagebehörde wissen. In den vergangenen fast 21 Jahren sei immer wieder gegen verschiedene Personen ein möglicher Verdacht geprüft worden. Auf Basis aller nunmehr vorliegender Ermittlungsergebnisse gebe es aber nur mehr gegen den 42-Jährigen einen „konkreten Verdacht.“
Angeklagter beteuerte immer wieder Unschuld
Der nunmehr Angeklagte beteuerte indes stets vehement seine Unschuld. Sein Mandant werde zu einem etwaigen Prozess nach Innsbruck kommen, betonte dessen Anwalt Mathias Kapferer mehrmals. Es gebe „zahlreiche Beweise“, dass das Ganze „eben nicht so war“, wie es die Staatsanwaltschaft annehme, und sein Mandant folglich nicht der Täter sein könne. Kapferer verwies etwa auf ein vorliegendes Privatgutachten hinsichtlich des besagten Zigarettenstummels, das dies eindeutig dokumentiere und beweise. Auch würde das Oberlandesgericht Innsbruck in der Abweisung des damaligen Einstellungsantrags festhalten, dass es „keinen dringenden Tatverdacht“ gegen den 42-Jährigen gebe, der auch für die Verhängung einer Untersuchungshaft notwendig wäre. Dies stimme, bestätigte die Anklagebehörde. Sehr wohl werde vom OLG aber festgehalten, dass ein „konkreter Tatverdacht“ bestehe.
Verteidiger mit vielen Kritikpunkten an Polizeiarbeit
Die Zigarette sei zudem immer schon vorgelegen, Kapferers Angaben zufolge wären die Untersuchungsmethoden auch 2013 schon gut genug gewesen, um dort DNA so wie heute verwertbar zu machen, hatte der Strafverteidiger unter anderem den Einspruch gegen die Anklage begründet. Es gebe keine „neuen“ Spuren und keine verbesserten Auswertungsmethoden, legte der Anwalt erst zuletzt öffentlich nach. Hinzu komme: Hinsichtlich der vermeintlichen DNA-Spuren gebe es auch andere Wege, wie diese auf den Zigarettenfilter gelangt sein könnten: etwa durch eine vorherige normale Verabschiedung vom Opfer oder durch „Schnorren“ der Zigarette. Alles dies sei in dem Privatgutachten auch dargelegt worden. Kapferer kritisierte auch eine nicht lege artis durchgeführte Tatortarbeit, angeblich unzureichende Ermittlungen nach dem „wahren Täter“ sowie verschwundene Beweismittel bzw. in Verstoß geratene Spurenträger. Das dargestellte Tatgeschehen sei zudem „absurd und unbewiesen“. Und vor allem hätte es überhaupt kein Motiv seines Mandanten für eine solche Tat gegeben.