Der 34-Jährige wird beschuldigt, die Hotelrechnung für eine mehrtägige Geburtstagsfeier in Tirol von knapp 14.000 Euro nicht bezahlt zu haben. Gegen Ochsenknecht wurde sogar ein europäischer Haftbefehl erlassen – mehr dazu in Ochsenknecht darf Österreich verlassen.
STA: „Mangelndes Unrechtsbewusstsein“
Bei der ersten Verhandlung am Landesgericht Innsbruck vor einem Jahr konnte Jimi Blue Ochsenknecht eine Verurteilung abwenden. Gegen die Zahlung einer Geldbuße von 18.000 Euro wurde das Verfahren damals per Diversion erledigt. Doch die Staatsanwaltschaft (STA) wollte sich damit nicht abfinden. Ochsenknecht habe die Verantwortung für den vorgeworfenen Betrug nicht eingeräumt. Das Oberlandesgericht hatte die Diversion deshalb wegen des mangelnden Unrechtsbewusstseins vom Tisch gewischt. Die Zahlung der Geldbuße sei da zu wenig.
Zustellung der Prozessladung möglicherweise schwierig
Deshalb muss sich Ochsenknecht jetzt einem Strafprozess in Tirol stellen. Als Termin wurde der 1. Okober 2026 angesetzt. Ob dann wirklich die Verhandlung wegen des Betrugsverdachts gegen den Prominenten stattfinden kann, bleibt dennoch unklar. Ochsenknecht hat offenbar einen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union. Das könnte eine rechtlich hieb- und stichfeste Prozessladung erschweren.