Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer mahnen bei Online-Finanzcoaches zur Vorsicht. Erst kürzlich war ein Vorarlberger Ehepaar mit aggressiven Verkaufs- und Nötigungstaktiken konfrontiert. Die Anbieter hatten versucht, gesetzliche Verbraucherrechte auszuhebeln. Rechtliche Gegenwehr wirke jedoch, berichtet die Arbeiterkammer.

Digitaler Vertrag abgeschlossen

Eine Online-Plattform hatte das Vorarlberger Ehepaar mit dem Versprechen schnell reich zu werden, geködert. Bei einem Videocall habe es einen digitalen Vertrag für ein „AI-Trading-Produkt“ abgeschlossen und eine Rechnung von 3.990 Euro erhalten. Als die Betroffenen den Vertrag widerrufen wollten, stellte sich das Unternehmen stur: Das gesetzliche Rücktrittsrecht sei ein „freiwilliges Geschenk des Hauses“, hieß es damals. „Erst das Eingreifen des AK-Konsumentenschutzes stoppte die Abzocke“, berichtet die Arbeiterkammer.

Massiv überrumpelt

Das Paar sei im Verkaufsgespräch massiv überrumpelt worden, erklärt Konsumentenschützer Franz Valandro. „Der Mitarbeiter der Plattform hat rasche Gewinne in Aussicht gestellt, welche die Kosten von fast 4.000 Euro blitzschnell wieder einspielen sollten. Nach dem Klick am PC hat das Ehepaar aber nur eines per Mail erhalten: die Rechnung.“ Vertragsunterlagen oder Informationen zum Rücktrittsrecht hätten komplett gefehlt.

Nachdem der Anbieter das Rücktrittsrecht als Kulanz dargestellt hatte, drohte er dem Ehepaar mit einem Inkassobüro. Die Arbeiterkammer forderte den Anbieter auf, die Forderungen sofort fallen zu lassen. Dazu gebe es auch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Wien gegen eine ähnliche Plattform. So habe man das Ehepaar vor der Forderung bewahrt.

"Gier sitzt tief

„Bei diesen Online-Finanzcoaches sitzt offenbar nur die Gier tief. Zu glauben, man könne das gesetzliche Rücktrittsrecht einfach umdeuten, ist ein peinlicher Versuch, Konsumentenrechte auszuhebeln“, hält auch Arbeiterkammer- Präsident Bernhard Heinzle fest.