Durch die Änderung können Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Lichtbild in vereinfachter Form – etwa über die ID-Austria-App „eAusweise“ – vorgezeigt werden. Der digitale Nachweis gilt bei Landesbehörden und Kontrollen durch Aufsichtsorgane, wie zum Beispiel Jagd-, Fischerei- oder Naturschutzorgane. Auf dem Handy wird ein QR-Code angezeigt, der zur Prüfung gescannt wird. Das „klassische“ Vorweisen eines physischen Ausweises bleibt weiterhin möglich, betont das Land.
Keine Datenspeicherung
Der digitale Nachweis wird von der prüfenden Stelle weder gespeichert noch weiterverarbeitet. Wo Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bestehen, ist daher weiterhin eine andere Nachweisform zu verwenden.
Der Änderungsentwurf sowie alle Erläuterungen sind online abrufbar. Stellungnahmen können bis 1. September über das Begutachtungsportal des Landes abgegeben werden. Nach Auswertung der Begutachtung kommt die Änderung für die Beschlussfassung in den Landtag.
Nachweis bei Polizeikontrollen
Bundesweit gilt der digitale Ausweis schon länger als Nachweis bei Polizeikontrollen. In der App „eAusweise“ kann der Führerschein oder auch die Kfz-Zulassung hinterlegt werden. Bei einer Kontrolle scannt der Beamte den QR-Code der App und bekommt damit via Bluetooth die benötigten Informationen.
Auch die „Abfrage“ ist über die App möglich, damit könnten die Daten auch zwischen Privatpersonen getauscht werden – zum Beispiel für den Datenaustausch nach Unfällen. Voraussetzung ist eine Zulassung, die in Österreich ausgestellt wurde bzw. ein in Österreich gültiger Scheckkartenführerschein. In der App kann auch der Studierendenausweis hinterlegt werden.
Um die App „eAusweise“ zu aktivieren, wird außerdem ID-Austria mit Vollfunktion benötigt. Ein Nachweis per App ist nur innerhalb von Österreich möglich.