Betroffen sind unter anderem TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Messenger-Dienste wie WhatsApp sind nicht umfasst. Durch Anpassungen im Audiovisuelle MediendiensteGesetz (AMD-G) wird festgelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter für diese Plattformen nachweisen müssen.
Zu den suchtfördernden und gefährdenden Funktionen gehören Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, Mechanismen wie endloses Scrollen oder automatische Wiedergabe, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung oder Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie die unerwünschte Kontaktaufnahme durch fremde Konten, wurde in der Medieninfo zu dem Gesetzesentwurf erläutert.
„Mutiger Schritt“
Für Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer ist das Gesetz ein „mutiger Schritt“. „Es wird auf die Gefahren abgezielt, das Suchtverhalten.“ Der Fokus des Gesetzgebers liege bei den Plattformbetreibern und habe das Wohl der Kinder im Auge. Das Handy bleibe auch mit Verbot weiterhin ein Gefahrenpotenzial.
Man müsse sich aber auch im Klaren sein, dass es im Internet keinen 100-prozentigen Schutz gebe, sagt Netzer. Deshalb seien auch die Eltern der Kinder und Jugendlichen gefordert, ihren Nachwuchs bestmöglich zu schützen.
Die Vorarlberger Jugendlichen sehen dem Gesetzesentwurf gemischt entgegen. Bei einer Umfrage in Dornbirn sagten einige, dass sie es gut finden, andere meinten, dass sie das Verbot wahrscheinlich gar nicht bemerken werden. Ein Jugendlicher sieht den Entwurf skeptisch. „Die Eltern sollten es einschränken, anstatt es allen zu verbieten.“ Die befragten Mütter sehen das geplante Gesetz hingegen positiv. „Es wird weniger Streitpunkte und Diskussionen geben“, so eine Mutter gegenüber dem ORF Vorarlberg.
Reaktionen auf das Social-Media-Verbot
Geldstrafen in Millionenhöhe
„Wenn alles gut läuft mit der Notifizierung“, dann könne das Gesetz kommenden Jänner in Kraft treten, sagte Medienminister Andreas Babler (SPÖ) am Montag. Für die Plattformen sei indes eine Übergangsfrist bis 1. April vorgesehen. Die Plattformen haben aber die Möglichkeit, kindgerechte Bereiche anzubieten. Das Gesetzesvorhaben setzt jedoch bei der Verantwortung der Konzerne an. Werden die Verpflichtungen nicht eingehalten, drohen Sanktionen mit Geldstrafen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes für sehr große Plattformen.