Anfang 2026 rief Nestle weltweit Säuglingsnahrung wegen möglicher Verunreinigung mit dem Bakteriengift Cereulid, das Magen-Darm-Beschwerden verursachen kann, zurück.

Schmerzensgeld und Pflegeaufwand

Das Kleinkind des Dornbirner Ehepaares habe von Mitte November bis Ende Dezember 2025 unter täglichem Erbrechen und Atemnot gelitten und an Gewicht verloren, berichteten die „VN“. Als das Kind nicht mehr mit der betreffenden Charge des Produkts gefüttert wurde, hätten die Symptome nachgelassen.

Nun erheben die Eltern gegen den Hersteller Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie auf Schmerzensgeld und Pflegeaufwand. Laut „VN“ handelt es sich um den ersten österreichischen Zivilprozess rund um die zurückgerufene Säuglingsnahrung.

Rechtsbeistand geht von hoher Dunkelziffer aus

Der Rechtsbeistand der Familie, Daniel Janko, verwies im Zeitungsbericht auf das große Machtungleichgewicht zwischen einer einzelnen Familie und einem global agierenden Konzern. Er geht von einer hohen Dunkelziffer an betroffenen Kindern in Österreich aus, da die betroffene Säuglingsnahrung im Spätherbst 2025 noch flächendeckend im Handel erhältlich war. Der Fall zeige, „dass auch Großkonzerne nicht schalten und walten können, wie sie wollen“.

Reinigungsdefekt in Produktionswerk

Grund für den Rückruf Anfang des Jahres durch Nestle war eine potenzielle Kontaminierung mit Cereulid. Als Ursache wurde ein Reinigungsdefekt in einem Produktionswerk eines Zulieferbetriebs genannt. Nestle betonte, dass gemessene Werte in Stichproben sehr niedrig waren. Nach dem ersten Rückruf im Jänner wurde dieser im Februar auf weitere Chargen ausgeweitet.