Das Verbot gilt in allen Waldgebieten Vorarlbergs und auch in deren Umgebung – also in allen Bereichen, in denen bei Feuer ein Übergreifen auf einen benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
Geld- oder Freiheitsstrafe
Neben dem Entzünden von Feuer und Rauchen sind auch sogenannte Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Alpflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäfer-Bekämpfung verboten. Wer die Waldbrandverordnung missachtet, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.
Verhaltensregeln
Das Land ersucht die Bevölkerung neben der Waldbrandverordnung auch folgende Verhaltensregeln einzuhalten: