Die Kameras sind unauffällig im Brillenrahmen integriert. Per Sprachbefehl oder Knopfdruck können Nutzerinnen und Nutzer Informationen über ihre Umgebung abrufen.

Erkennt die Brille etwa ein Gebäude, eine Pflanze oder einen Gegenstand, analysiert die Künstliche Intelligenz das Bild und liefert passende Informationen. Gerade für sehbeeinträchtigte Menschen kann die Brille eine Hilfe im Alltag darstellen. Auch Übersetzungen gehören zum Funktionsumfang.

Smart Glasses: Datenschutz und Nutzung im Alltag

Künstliche Intelligenz zum Aufsetzen

Der Vorarlberger Optiker Peter Sutter sieht großes Potenzial in der neuen Technologie. Er trägt selbst eine smarte Brille: „Ich glaube, die Brillen werden immer bekannter und wir müssen sorgsam damit umgehen. Es ist ein modernes Produkt, das laufend weiterentwickelt wird. Gerade die KI wird immer besser. Auch optisch gibt es neue Möglichkeiten – die neuesten Smartglasses können inzwischen individuell verglast werden.“

Datenschutz sorgt für Diskussionen

Neben den Vorteilen gibt es aber auch Kritik. Die Brillen können Fotos, Videos und Livestreams aufnehmen. Ein weißes Blinklicht soll andere darauf aufmerksam machen, dass gerade gefilmt wird. Im Internet finden sich allerdings zahlreiche Anleitungen, wie sich dieses Licht deaktivieren lässt. Dadurch können Aufnahmen deutlich unauffälliger entstehen.

Immerhin: Bei den im Juli 2026 aktualisierten Meta-Brillen wird die Kamera deaktiviert, wenn die Aufnahme-LED etwa durch abdeckende Sticker verdeckt, technisch manipuliert oder zerstört wurde. Fotos und Videos können dann nicht mehr aufgenommen werden.

Rechtliche Bedenken

Dass die Kameras schwer zu erkennen sind, sieht Rechtsanwältin Christine Knecht-Kleber auf Nachfrage des ORF Vorarlberg kritisch. „Die Rechtsgrundlage ist meiner Meinung nach dieselbe oder zumindest ähnlich wie beim Smartphone. Der Eingriff ist aber intensiver, weil man die Kamera viel schlechter erkennt. Selbst die blinkenden LEDs sind – etwa bei Sonneneinstrahlung – oft nur schwer zu sehen“, sagt Rechtsanwältin Christine Knecht-Kleber.

Aufnahmen ohne Zustimmung können strafbar sein

Weltweit wurden bereits Millionen Smart Glasses verkauft. Immer wieder werden in sozialen Netzwerken Videos veröffentlicht, auf denen Menschen ohne ihr Wissen zu sehen sind. Wer andere Personen ohne Zustimmung filmt oder Aufnahmen veröffentlicht, kann gegen geltendes Recht verstoßen.