In fast der gesamten Schweiz gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien oder zumindest in Wäldern und deren Umgebung. Ausnahmen gibt es nur vereinzelt im Kanton Graubünden, berichtet die Schweizer Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dort dürfen einzelne Gemeinden im Siedlungsgebiet Feuer erlauben, können aber auch strengere Vorschriften erlassen.
Besonders strenge Regeln gelten unter anderem in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Bern. Im Kanton Zürich sind offenes Feuer und Feuerwerk generell verboten. Die Städte Zürich und Winterthur untersagen zusätzlich sämtliche Feuer im Freien, auch Holzkohlegrills und Feuerschalen. Im Kanton Bern sind neben Feuerwerkskörpern auch Himmelslaternen und Höhenfeuer verboten.
Zahlreiche Feuerwerke abgesagt
Mehrere traditionelle Feuerwerke wurden kurzfristig abgesagt. Betroffen sind unter anderem die offiziellen Feuerwerke in Basel sowie geplante Veranstaltungen auf dem Zürichsee. Die Zürcher Kantonspolizei begründete den Entscheid damit, dass Gemeinden kein eigenes Feuerwerk veranstalten sollten, wenn dieses gleichzeitig der Bevölkerung untersagt sei.
Auch in der Westschweiz gelten weitreichende Verbote. Dort besteht laut dem Naturgefahrenportal des Bundes große bis sehr große Waldbrandgefahr. Im Wallis wurde zusätzlich der Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt.
Wenige Ausnahmen
Nur wenige Feuerwerke dürfen dennoch stattfinden. Erlaubt bleiben etwa Veranstaltungen auf dem Thunersee sowie das traditionelle Feuerwerk in Brunnen am Vierwaldstättersee.
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr in vielen Landesteilen weiter verschärft. Als Alternative setzt die Gemeinde Neuenegg erneut auf ein Wasserspektakel statt eines klassischen Feuerwerkes.