Am 1. Oktober 2026 kommt es im Zuge der Änderung der Straßenverkehrsordnung bei sogenannten „E-Mopeds“ (E-Bikes ohne Tretunterstützung) zu grundlegenden Änderungen. Diese sind derzeit im Straßenverkehr noch Fahrrädern gleichgestellt, sofern weder ihre Bauartgeschwindigkeit 25 km/h noch ihre Nenndauerleistung 250 Watt überschreitet.
Grundlegende Änderung der Regeln
Ab 1. Oktober gelten für E-Mopeds aber die gleichen Regeln wie für bis zu 45 km/h schnelle Mopeds, betont der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs VVO. Man braucht also künftig einen Führerschein (mindestens AM), eine Versicherung, eine Nummerntafel, eine regelmäßige § 57a-Begutachtung („Pickerl“), einen Helm und man darf auch nicht mehr auf Radfahranlagen – wie etwa Radwegen – fahren, sondern muss die Straße benutzen.
Rechtzeitig auf Ändeurng vorbereiten
Für die Betroffenen wird die Zeit bereits langsam knapp, warnt KFV-Direktor Mag. Christian Schimanofsky: „Wer sein E-Moped ab 1. Oktober 2026 weiter nutzen möchte, sollte nicht bis zum Herbst warten. Führerschein, Versicherung, Zulassung, Fahrzeugpapiere und Helm lassen sich nicht immer von heute auf morgen organisieren.“
Das KFV beantwortet dazu die wichtigsten Fragen:
Ich möchte ab 1. Oktober 2026 mein „E-Moped“ weiternutzen: Welchen Führerschein brauche ich?
Einen Führerschein der Klasse AM („Mopedführerschein“). Wenn Sie einen der folgenden Führerscheine haben, brauchen Sie allerdings keinen eigenen Mopedführerschein, denn dort ist dieser bereits inkludiert: A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F.
Wo kann man den Mopedführerschein machen?
In Fahrschulen oder auch bei Mobilitätsclubs wie dem ÖAMTC oder ARBÖ.
Welche Voraussetzungen muss man für einen Führerschein der Klasse AM mitbringen?
Vollendetes 15. Lebensjahr (Ausbildungsbeginn bereits 2 Monate vorher möglich)
Einwilligung eines Erziehungsberechtigten (für unter 16-Jährige)
Ärztliches Gutachten (nur wer bei Antragstellung älter als 20 Jahre ist)
6 Einheiten (à 50 Minuten) Theorie inkl. Theorieprüfung (Multiple Choice)
Insgesamt 8 Einheiten (à 50 Minuten) Fahrpraxis, davon mindestens 2 Einheiten im öffentlichen Verkehr, die anderen 6 Einheiten können teilweise oder zur Gänze auch am Übungsplatz absolviert werden.
Was kostet ein Führerschein der Klasse AM ungefähr?
Mit rund 300 bis 450 Euro sollte man für die Fahrausbildung rechnen. Hinzu kommen 90 Euro für die Behörde (Herstellung, Ausstellung, Versand). Wer bei Ausbildungsbeginn älter als 20 Jahre ist, benötigt auch ein ärztliches Attest (für die Fahrzeugklasse AM kostet ein Attest einheitlich 35 Euro).
Warum brauchen für die Klasse AM nur Personen, die älter als 20 Jahre sind, ein ärztliches Gutachten?
Das wurde im Jahr 2013 vom Gesetzgeber so festgelegt.
Kann man so ein ärztliches Attest auch vom Hausarzt bekommen?
Es gibt Listen mit Sachverständigen, die solche Gutachten durchführen dürfen. Selbst wenn der eigene Hausarzt als Gutachter tätig ist, darf man beim Sachverständigen in den letzten fünf Jahren nicht in Behandlung gewesen sein.
Ist die praktische Fahrprüfung bei der Fahrzeugklasse AM sehr schwierig?
Derzeit sind in Österreich beim AM-Führerschein zwar mindestens acht Einheiten Fahrpraxis vorgeschrieben, aber überhaupt keine praktische Fahrprüfung, wie das bei anderen Fahrzeugklassen längst üblich ist.
Auf welche Mindestausstattung sollte ich bei meinem Moped besonders achten?
zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
eine Hupe (zulässig wäre aber auch eine Glocke)
mindestens ein Rückspiegel (noch besser wären zwei)
zwei Blinker vorne, zwei Blinker hinten
Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 1 Millimeter (besser wären mindestens 2 Millimeter)
ein funktionierender Tachometer
eine genehmigte Auspuffanlage
Was benötige ich generell für die Anmeldung eines Fahrzeuges?
Die Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt in einer Zulassungsstelle. In der Regel sind ein amtlicher Lichtbildausweis, der Kaufvertrag für das Fahrzeug oder ein anderer Besitznachweis, eine Versicherungsbestätigung für die Haftpflicht (oder man schließt in der Zulassungsstelle eine Versicherung ab) und die Fahrzeugdokumente (Typenschein, CoC-Papier, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder eine Einzelgenehmigung) notwendig. Für Gebrauchtfahrzeuge braucht man auch ein gültiges §-57a-Prüfgutachten.
Ich besitze bereits ein „E-Moped“. Kann das einfach bis zum 1. Oktober 2026 zum Verkehr zugelassen werden?
Das wird nur dann möglich sein, wenn Sie ein CoC-Papier (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) haben oder eine Einzelgenehmigung. Ohne darf das „E-Moped“ nicht mehr weiterverwendet werden.
Wie komme ich zu einem CoC-Papier oder zu einer Einzelgenehmigung?
Wenn eine EU-Typengenehmigung für Ihr Fahrzeug vorliegt, können Sie in vielen Fällen ein CoC-Papier nachträglich erstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an den Hersteller bzw. Generalimporteur Ihres Fahrzeuges. Liegt keine EU-Typengenehmigung vor, bleibt nur der Weg über eine Einzelgenehmigung über die Landesprüfstelle.
Muss ich dann mit meinem Fahrzeug auch regelmäßig ein „Pickerl“ (§-57a-Überprüfung) in der Werkstatt machen?
Derzeit gilt noch die „3-2-1“-Regel. Man braucht also drei Jahre nach der Erstzulassung ein neues „Pickerl“, dann sinkt das Intervall auf zwei Jahre und danach muss man das Fahrzeug jährlich überprüfen lassen. Ab 17. Mai 2027 gilt eine „4-2-2-2-1“-Regelung.
Wenn ich schon einen AM-Führerschein machen muss und ein neues Fahrzeug brauche, kann ich doch gleich ein bis zu 45 km/h schnelles Moped kaufen. Oder?
Wenn die Bauartgeschwindigkeit bei maximal 45 km/h und der Hubraum bei maximal 50 cm³ liegt, dürfen Sie auch ein „herkömmliches“ Moped lenken.
Darf man mit einem AM-Führerschein automatisch auch ein bis zu 45 km/h schnelles „Moped-Auto“ lenken?
Nein, nicht automatisch, es gibt drei Kategorien: „Motorfahrrad“, „vierrädriges Leichtkraftfahrzeug“ und „alle“. Je nachdem, mit welchem Fahrzeug man die 6 Einheiten Fahrpraxis absolviert hat (Moped = Code 79.01 im Führerschein, Moped-Auto und Quad = Code 79.02), darf man nur dieses Fahrzeug später lenken. Man kann auch mit beiden Fahrzeugtypen 6 Einheiten absolvieren. Bei einer Erweiterung von einem Typ auf den anderen ist die sechsstündige Praxisschulung des fehlenden Typs nachzuholen.
Wo darf ich mit meinem „E-Moped“ ab dem 1. Oktober noch fahren, wenn ich untätig bleibe?