Bereits seit längerer Zeit kämpft die Frau, die über 20 Jahre in einem Sozialberuf arbeitete, mit psychischen Problemen. Ängste, Depressionen, Unruhe, übertriebener Bewegungsdrang und Rastlosigkeit begleiten sie. Im Oktober vergangenen Jahres war sie bei ihrer Mutter in Mäder zu Besuch. In der Nacht irrte sie umher und kehrte am Morgen wieder zurück.

Mund und Nase zugehalten

Was anschließend geschehen sein musste, beschrieb Gerichtsmedizinerin Elke Doberentz: Der 78-Jährigen wurden Mund und Nase zugehalten. An verschiedenen Stellen am Körper waren Einblutungen und Hämatome vorhanden, laut Gutachten handelte es sich dabei um Abwehr- und Kampfspuren. Für die Sachverständige war außerdem klar, dass stumpfe Gewalteinwirkung stattgefunden haben musste. So waren der Brustkasten des Opfers komprimiert, im Mund-und Nasenbereich gab es Verfärbungen.

Dass das Opfer an einer Lungenkrankheit litt, war als Erklärung für das Ersticken der Pensionistin nicht ausreichend. Die Verteidigung hatte den Gedanken eingebracht, dass die 78-Jährige durch eine Erkrankung und nicht durch die Einwirkung der Tochter zu Tode gekommen sein könnte. Der Gesamtbefund sprach jedoch eindeutig für eine Tötungshandlung. Ein anderer Täter komme nicht in Betracht, hieß es – die Ermittlungen seien auch dahingehend geführt worden.

Gutachten schloss Zurechnungsfähigkeit aus

Ein Gutachten von Reinhard Haller schloss Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Die Betroffene selbst, die im Jahr 2025 immer wieder mit Aggressionsdelikten auffiel, kann sich ihren Worten zufolge an nichts erinnern. „Es ist möglich, dass ich meine Mutter getötet habe“, so ihre Angaben. Offenbar hat sie wiederholt ihre Medikamente abgesetzt, und auch Alkohol war immer wieder Thema.

Die Geschworenen entschieden sich einstimmig dafür, dass ein Mord vorläge, wäre die Frau nicht zurechnungsunfähig gewesen. Sie wird in eine spezielle Psychiatrie, in ein forensisch therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Betroffene nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.