„Die forensische Untersuchung des Cyberangriffs auf das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen (VbwP) hat ein potenzielles Einfallstor identifiziert“, teilte die Liechtensteinische Landesregierung am Dienstagnachmittag bei einer Medienkonferenz mit. „Die Untersuchungen zum Tathergang laufen weiter, die Strafverfolgungsbehörden ermitteln.“

Gezielter Angriff auf hohem technischem Niveau

Das VwbP wurde Mitte vergangener Woche Ziel eines digitalen Angriffs. „Es war ein gezielter Angriff auf hohem technischem Niveau auf eine hochkomplexe Sicherheitsstruktur“, betonte die Regierung am Dienstag. Die Hacker hätten offenbar Tausende Einzelabfragen vorgenommen, der Angriff dauerte demnach mehrere Stunden, erklärten die Ermittlungsbehörden bei der Medienkonferenz am Dienstagnachmittag. Von dem Angriff seien nicht nur aktuelle, sondern zum Teil auch historische Daten betroffen, sagte Justizminister Emanuel Schädler im Interview mit dem ORF Vorarlberg.

Liechtensteins gehackte Datensätze: Die neuesten Entwicklungen

Der oder die Hacker hätten dazu ein Benutzerkonto als Rechtsträger angelegt und seien über dieses ins System eingedrungen. Wie genau ihnen das gelang, werde weiter untersucht. Unter dem Begriff „Rechtsträger“ versteht man in diesem Zusammenhang Gesellschaften, Stiftungen und Treuhandschaften.

Bislang keine anderen Systeme betroffen

Offenbar sei das VwbP gezielt und isoliert angegriffen worden: „Weder zu den Servern der Landesverwaltung noch zu weiteren Systemen der Landesverwaltung wurden nach aktuellem Kenntnisstand widerrechtliche Zugriffsversuche registriert.“ Dennoch habe die Regierung veranlasst, vorsichtshalber weitere Systeme mit sensiblen Daten vorübergehend vom Netz zu nehmen. Sie werden weiteren umfassenden Sicherheitsprüfungen unterzogen.

„Wir arbeiten weiter mit Hochdruck an der Aufklärung und den Maßnahmen in Folge des kriminellen Cyberangriffs“, sagte Regierungschefin Brigitte Haas und betonte, das VwbP sei ein Instrument zur Transparenz und Verhinderung von Straftaten, das zur Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherei-Richtlinie erstellt wurde: „Der Angriff auf uns ist auch ein Angriff auf internationale Compliance-Standards.“ Liechtenstein sei vollständig in das Europäische System der Finanzaufsicht integriert.

Betroffene werden über Rechtsträger informiert

Datenschutzrechtlich vorgeschrieben ist auch die Information der betroffenen Personen über diesen Angriff und die betroffenen Daten. „Soweit den Behörden die Daten vorliegen, werden die Personen unverzüglich informiert.“ Da im Verzeichnis jedoch nicht alle Kontaktdaten hinterlegt sind (beispielsweise keine Wohnadressen), verzögere sich die individuelle Information.

Man habe daher mit den Verbänden vereinbart, dass die Information des Amtes über die Rechtsträger (also Stiftungsverwalter oder Treuhänder) erfolgt und diese dann die betroffenen wirtschaftlich Berechtigten informieren. „Somit fließen keine weiteren Daten, die über die Geldwäschereirichtlinie hinausgehen, an staatliche Stellen.“

Keine Vermögensdaten betroffen

Die Daten im VwbP werden von den einsichtsberechtigten Stellen für die Bekämpfung von Geldwäscherei, Vortaten zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verwendet, betont die Regierung. Man könne aus den abgegriffenen Daten keine Rückschlüsse auf Vermögenswerte oder andere Finanzdaten ziehen.

„Im Verzeichnis sind Name des Rechtsträgers sowie Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitzstaat der wirtschaftlich berechtigten Personen aufgeführt“, hieß es am Dienstag: „Staatsangehörigkeit und eine Adresse oder Telefonnummer werden nicht erfasst. Ebenso werden keinerlei finanzielle Daten der Rechtsträger wie Umsätze, Vermögen oder Dividenden erfasst.“

Informationsstelle für Betroffene

Als Kanal für Fragen und Auskünfte für Betroffene wurde eine Informationsstelle eingerichtet. Sie steht ab Dienstag um 16.00 Uhr unter der Telefonnummer +423 232 90 00 oder per Mail unter vwbpfragen@Ilv.li zur Verfügung. Die Informationsstelle ist wochentags telefonisch von 8.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.

Strafverfolgungsbehörden eingesetzt

Bereits am Wochenende wurde vom Amt für Justiz Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Die Strafverfolgungsbehörden haben daraufhin unmittelbar die Ermittlungen aufgenommen. Digitale Spuren werden ausgewertet und in Zusammenarbeit mit europäischen Behörden weiterverfolgt.