Der Konflikt zwischen den beiden Unternehmen drehte sich um die Frage, mit welchem Gerät der Kies abgebaut werden darf. Nickel Transporte warf Kopf Kies vor, entgegen den Vorschriften einen dieselbetriebenen Hydraulikbagger anstelle eines vorgeschriebenen elektrisch betriebenen Schwimmbaggers eingesetzt zu haben. Patrik Nickel von Nickel Transporte argumentierte, dass der Einsatz eines Schwimmbaggers von Anfang an hätte erfolgen müssen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Kopf Kies verteidigt Vorgehensweise

Kopf Kies wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass die Nutzung des Hydraulikbaggers als Teil notwendiger Vorbereitung betrachtet werden sollte, um eine große Wasserfläche für den effizienten Einsatz eines Schwimmbaggers zu schaffen. Geschäftsführer Franz Kopf betonte, dass das Vorgehen mit einem Geologen sowie der Gemeinde Altach abgestimmt wurde und keinen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft.

Gericht sieht keine unlauteren Vorteile

Das Gericht bestätigte, dass die eingesetzten Geräte und Abläufe den Bescheidvorgaben entsprechen und keinen unlauteren Vorteil bieten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und Nickel Transporte kann bis Ende August Berufung einlegen. Im Fall einer Berufung könnte der Streit vor einem höheren Gericht fortgeführt werden.