Unterschiedlich hohe Wassergebühren sind an sich kein Wunder: Berggemeinden haben beispielsweise deutlich höhere Kosten für die Herstellung und Erhaltung von Wasserleitungen. Andere Gemeinden müssen mehr Geld aufwenden, um Quellen zu fassen.
Wie viel Wasser- und Abwassergebühr zahlt ein Haushalt in welcher Gemeinde? Diese Frage hat der Landes-Rechnungshof in einer eigenen App übersichtlich beantwortet.
So musste ein Zweipersonenhaushalt im Vorjahr in Klaus 582 Euro für Wasser und Abwasser ausgeben, in Ludesch waren es 551 Euro, in Schwarzach 453 Euro. Für diese Unterschiede gab es aber nicht nur sachliche Gründe. Wie der Landes-Rechnungshof bei einer Prüfung feststellte, fehlten in allen drei Gemeinden die notwendigen Gebührenkalkulationen.
Landesrechnungshof prüft Berechnungen der Wassergebühren
Gebühren decken Kosten nicht oder sind zu hoch
Dafür wären „eine betriebswirtschaftliche Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine belastbare Mittelfristplanung“ notwendig gewesen, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. In Klaus und Schwarzach müssten die Bürgerinnen und Bürger künftig daher mit höheren Kosten rechnen, heißt es im Bericht. Die Gebühren seien nicht kostendeckend erhoben worden. Oft schreibt die Wasserversorgung rote Zahlen, obwohl es Förderungen von Land und Bund gibt.
In Ludesch deuten die Zahlen hingegen darauf hin, „dass die Gemeinde bei Abwasser die rechtliche und bei Wasser die selbst auferlegte Höchstgrenze überschritt.“ Die Gemeinde dürfte also mehr Gebühren eingehoben haben, als gesetzlich zulässig gewesen wäre. Das eingenommene Geld verwendete man nicht zweckgebunden für die Kanalisation oder Wasserleitungen.
Viele Pauschalen für Landwirte
Der Landes-Rechnungshof lobte die grundsätzliche Struktur und Nachvollziehbarkeit bei der Gebührenvorschreibung, machte aber weitere Verbesserungsvorschläge: „Eine angemessene Kontrolle der Vorschreibungen ist wichtig. Ein Vier-Augen-Prinzip besteht nicht in allen drei Gemeinden.“
Klaus schrieb außerdem Mahngebühren mehrfach vor, was bundesgesetzlich unzulässig ist. Der Landes-Rechnungshof kritisiert auch, wie viele Abnehmer von der Gemeinde nur pauschale Gebühren vorgeschrieben bekamen – diese richteten sich also nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch. Davon profitierten vor allem Bauern. Er empfiehlt den drei Gemeinden diese Vereinbarungen zu überprüfen und „neue nur in begründeten Ausnahmefällen zu genehmigen“.