Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten eingestellt, heißt es nun auf Nachfrage des ORF Vorarlberg. Eine Schuld sei nicht nachweisbar gewesen. Die Polizisten seien davon ausgegangen, dass der von der Staatsanwaltschaft namentlich bestellte Gutachter nicht zur Verfügung stehe. Damit fehlt der Vorsatz für einen Amtsmissbrauch.

Gutachter spielte zentrale Rolle in Führerscheincausa

Auslöser für die Ermittlungen war ein Unfall in Egg. Die Staatsanwaltschaft bestimmte kurz nach dem Unfall namentlich einen Gutachter, der hinzugezogen werden sollte. Die Polizisten hätten dann aber eine andere Person kontaktiert – was die Staatsanwaltschaft als Amtsmissbrauch ansah.

Der angeforderte Gutachter spielte auch in der Führerscheincausa eine zentrale Rolle. Vonseiten der Staatsanwaltschaft wurde schon kurz nach dem Vorfall eingeräumt, dass ein Missverständnis nicht ausgeschlossen werden könne.