Die Betrüger nutzen dabei den Schockmoment gezielt aus und erkundigen sich nach vorhandenem Bargeld, Schmuck und Wertgegenständen. Diese sollen anschließend an vermeintliche Gerichtsdiener beim Opfer zu Hause übergeben werden.
Zum Teil würden die Täter den „Medizintrick“ anwenden. Dabei geben sich die Täter als vermeintliche Ärzte aus und geben an, dass nahe Angehörige schwer erkrankt sind und teure Medikamente benötigt werden.
Keine Informationen zu Bargeld oder Wertgegenständen
Laut Polizei gebe es immer wieder Phasen, in denen Schockanrufe gehäuft stattfinden. Die Kriminalpolizei rät daher, niemals Informationen über Wertgegenstände, vorhandenes Bargeld oder Bankguthaben bekanntzugeben. Die Polizei, das Gericht oder andere derartige Institutionen holen derartige Informationen nie telefonisch ein, heißt es vonseiten der Polizei.
Dubiose Anrufe sollten sofort beendet werden. Die Polizei empfiehlt zudem, nach dem Namen des Beamten, seiner Dienststelle oder der telefonischen Erreichbarkeit zu fragen.
Angehörige sollten angerufen werden, um nachzufragen, ob es wirklich einen Unfall gegeben hat.
Verwandte und Bekannte sollten über die Betrugsmasche informiert werden. Die örtlich zuständige Polizei sollte auf der bekannten Rufnummer zurückgerufen werden.