Bleibt ein Kind ohne ärztliche Entschuldigung zu Hause, anstatt wie angemeldet in die Betreuungseinrichtung zu gehen, sollen Eltern in Langen bei Bregenz dafür pro Vormittag zehn Euro bezahlen. Bei verspäteter Abholung der Kinder ist die Gebühr noch saftiger. Hier wird für Eltern eine Aufwandspauschale von zehn Euro pro angefangener Viertelstunde fällig.

Landesvolksanwalt Klaus Feurstein kritisiert diese Vorgangsweise. Er spricht von einem Missstand in der Verwaltung der Gemeinde Langen bei Bregenz. Die Maßnahme stelle eine Diskriminierung dar, denn Gemeinden hätten einen gesetzlichen Versorgungsauftrag und Eltern seien auf die Kinderbetreuung in den Ferien angewiesen. Die Zusatzgebühr sei eine willkürliche Benachteiligung durch die Gemeinde beziehungsweise den Bürgermeister, so der Landesvolksanwalt.

Empfehlung: Eltern sollen Gebühr nicht bezahlen

Seit knapp einem Jahr – also seit dem Schuljahr 2025/2026 – verlangt die Gemeinde die Gebühr. Seither gab es laut Bürgermeister Josef Kirchmann in diesem gesamten Betreuungszeitraum sechs verspätete Abholungen, eine deutlich geringere Zahl an Fällen als in den Jahren davor. Außerdem seien die verrechneten Pauschalen „ohne Widerspruch zeitnah bezahlt“ worden.

Laut Kirchmann habe es vor der Einführung der Aufwandspauschale vier bis fünf verspätete Abholungen pro Woche gegeben, und diese meist von den gleichen Erziehungsberechtigten, schildert der Bürgermeister. Auch bei nicht entschuldigtem Fernbleiben habe es eine deutliche Verbesserung gegeben. Seit Einführung der Pauschale wurde nur ein Kind in den Herbstferien nicht in die Betreuung gebracht, trotz Anmeldung. In den letzten Jahren sind in der Kinderbetreuung und im Kindergarten rund 70 Kinder betreut worden.

Gemeinde agiert als Private

Feurstein empfiehlt betroffenen Eltern hingegen, die Gebühr in Zukunft nicht zu bezahlen. Rechtlich sei die Situation komplex. Die Gemeinde habe diese Aufwandspauschalen in die Privatwirtschaftsverwaltung geschoben. Die Gebühr wird also nicht auf Grundlage einer Verordnung eingehoben, sondern vertraglich von den Eltern gefordert.

Sowohl betroffene Eltern als auch die Gemeinde müssten ihr Geld daher über den Zivilrechtsweg einklagen. Es sei aber höchst unwahrscheinlich, dass die Gemeinde wegen ein paar Euro einen Gerichtsprozess provoziere.

„Auf Eltern wird Druck ausgeübt“

Im Jahr 2026 hat die Gemeinde Langen bei Bregenz vom Land Vorarlberg rund 420.000 Euro für die Kinderbetreuung erhalten. Zusätzlich zahlen Eltern Beiträge für die Ferienbetreuung. Die bisher eingehobenen 70 Euro an Aufwandspauschalen fallen im Vergleich dazu finanziell kaum ins Gewicht.

Feurstein sieht in der Gebühr ein Mittel, um Druck auf Eltern und Erziehungsberechtigte auszuüben. Für diese wiederum sei es oft schwierig, ihren Betreuungsbedarf Monate im Voraus exakt zu planen. Unregelmäßige Dienstpläne, Staus oder kurzfristige Änderungen im Familienalltag könnten dazu führen, dass Kinder trotz Anmeldung nicht in die Betreuung kommen oder verspätet abgeholt würden.