Der Kleine war ohne Schwimmflügel unterwegs und ist seinem älteren Bruder zur blauen Rutsche nachgelaufen, berichtete der Bademeister am Mittwoch im Interview mit dem ORF Vorarlberg. Der Bruder habe das gar nicht mitbekommen. Dann sind beide runtergerutscht und am Ende der Rutsche ist der Bub im Wasser untergegangen.
Dreijähriger Bub nach Badeunfall reanimiert
Ein anderer Badegast hat den Dreijährigen zufällig gesehen und zunächst vermutet, der Kleine würde einfach tauchen. Nach ein paar Sekunden hat der Badegast aber bemerkt, dass etwas nicht stimmt, den bewusstlosen Bub sofort aus dem Wasser geholt und zum Bademeister gebracht.
Erfolgreiche Wiederbelebung
Der Bub war nicht ansprechbar, schilderte der Bademeister. Er habe den Notarzt alarmiert und per Durchsage nach Ärzten und medizinischem Personal im Bad gefragt. Zwei zufällig anwesende Ärztinnen des Landeskrankenhauses Feldkirch und eine Kinderkrankenschwester folgten dem Ruf und begannen sofort mit der Wiederbelebung. Dadurch erlangte der Bub innerhalb weniger Minuten sein Bewusstsein zurück.
Der Dreijährige wurde zur medizinischen Abklärung ins Landeskrankenhaus Feldkirch gebracht, wo er mehrere Stunden überwacht wurde. Es gab keine Hinweise auf erlittene Gesundheitsschäden.
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Aufsichtspflicht bleibt bei den Eltern
In öffentlichen Bädern bleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern oder Begleitpersonen, auch wenn Bademeister anwesend sind. Das Badepersonal und die Bademeister sind nicht für die Überwachung einzelner Kinder zuständig. Kleinkinder und Nichtschwimmer müssen lückenlos direkt am Wasser beaufsichtigt werden. Der Kauf eines Tickets begründet einen Vertrag zwischen Badegast und Betreiber, jedoch keine automatische Übernahme der Aufsichtspflicht durch das Personal.
Gefahr durch Schwimmflügel und Smartphone
Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Westen können trügerisch sein. Sie sind kein Ersatz für die persönliche Aufsicht der Eltern, warnen die Schwimmbäder. Besonders gefährlich ist der Blick aufs Smartphone: Badeunfälle bei Kindern passieren oft leise und innerhalb von Sekunden. Das „stille Ertrinken“ passiert häufig unbemerkt auch in der Nähe von Erwachsenen, weil der Körper instinktiv reagiert und die Stimmritze sich verkrampft.
Haftstrafen können drohen
Wie intensiv die elterliche Aufsichtspflicht sein muss, hängt von Faktoren wie Alter, Entwicklung und Schwimmkompetenz des Kindes ab. Die Angemessenheit wird aber immer vom Gericht im Einzelfall bestimmt. Wird die Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen, können sich Aufsichtspersonen je nach Schweregrad des Unfalls einer fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig machen.
Ertrinken zweithäufigste Unfallursache
Laut Statistik Austria ist Ertrinken die zweithäufigste tödliche Unfallursache bei Kindern von fünf bis 14 Jahren in Österreich. Bei Kindern unter fünf Jahren ist es sogar die häufigste Todesursache in Österreich. Die meisten tödlichen Unfälle gibt es weiterhin im Straßenverkehr.