Gleich zu Beginn des Mordprozesses stellte der Angeklagte klar, dass er beim ersten Prozess im April (als es noch um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung ging, Anm.) nicht die Wahrheit gesagt habe. Er sei vor dem tödlichen Zusammenstoß mit einem Segelboot doch abgelenkt gewesen. Man könnte meinen, dass ihm diese Kehrtwende vor Gericht teuer zu stehen kam. Immerhin gab er zu, dass er zuvor gelogen habe. Doch Angeklagte dürfen das.
Nur Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet
Angeklagte können nicht dazu gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Deshalb dürfen sie falsche Angaben machen, wenn sie der Meinung sind, dass dies bei ihrer Verteidigung hilft. Das bedeutet auch, dass Angeklagte nicht für eine Falschaussage bestraft werden können – im Gegensatz zu Zeugen. Die müssen die Wahrheit sagen. Sonst droht ihnen ein Strafverfahren und das ist kein Kavaliersdelikt. Auf Falschaussage stehen laut Gesetz in der Regel bis zu drei Jahre Haft.
In einem Punkt müssen Angeklagte aber aufpassen. Sie dürfen nämlich nicht durch ihre Aussage eine andere Person zu Unrecht beschuldigen. Also angenommen, jemand steht wegen Mordes vor Gericht und sagt dann, nicht er, sondern eine Bekannte habe den Mord begangen. In so einem Fall könnte der Angeklagte wegen Verleumdung strafrechtlich verfolgt werden. Und auch darauf stehen – wie bei der Falschaussage von Zeugen – bis zu fünf Jahre Haft.
Staatsanwalt hält sich weitere rechtliche Schritte offen
Im aktuellen Mordprozess änderte nicht nur der Angeklagte seine Aussage, sondern auch die Zeugen, die sich zum Unfallzeitpunkt auf seinem Motorboot befanden. Ob sie nun wegen Falschaussage angeklagt werden, steht derzeit noch nicht fest. Der Staatsanwalt erklärte nach Prozessende auf ORF-Nachfrage, dass er zuerst warten wolle, bis das Protokoll der Verhandlung vorliegt. Und dann werde man alle Möglichkeiten prüfen.
Mordanklage ohne Überzeugung?
Apropos Staatsanwalt: Der hielt gleich zu Beginn der Verhandlung fest, dass es zwar ein Mordprozess sei, er aber nach wie vor nicht an eine Tötungsabsicht glaube. Für ihn sei es weiterhin eine fahrlässige Tötung gewesen. Warum musste der Staatsanwalt dann trotzdem einen Mord anklagen? Das liegt daran, dass er keine andere Wahl hatte.
Bereits im Frühjahr war der 26-jährige Angeklagte ja wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Seine Aussagen damals deuteten aber auf eine Tötungsabsicht hin. Somit sagte die Richterin, man müsse von Mord ausgehen und dann sei sie als Einzelrichterin nicht zuständig. Denn bei einem Mordprozess ist in der Strafprozessordnung ein Geschworenengericht vorgesehen. Und so kam es überhaupt erst zu diesem Verfahren, bei dem der Angeklagte letztendlich – nicht rechtskräftig – wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen wurde.