Masseverwalter ist der Feldkircher Rechtsanwalt Martin Brunner von der Kanzlei Blum, Hagen & Partner. Dass in einem Konkursverfahren ein Masseverwalter bestellt wird, kommt laut wpa – im Gegensatz zu Firmenpleiten – sehr selten vor. Die Bestellung eines Masseverwalters deutet darauf hin, dass die Größenordnung des vorliegenden Privatkonkurses deutlich über dem Durchschnitt liegen dürfte, sei es was verwertbares Vermögen und/oder den Umfang der Verbindlichkeiten betrifft.

Laut Nathaniel Heinritz, dem Leiter des KSV1870 Vorarlberg, habe der Schuldner in seinem Antrag einen Betrag von 11,3 Millionen Euro an Verbindlichkeiten genannt. Dem Antrag sei auch zu entnehmen, dass es sich bei den maßgeblichen Gläubigern um Banken handle, die über viele grundbücherliche Besicherungen verfügen würden. Ob man dem Zahlungsplan des Schuldners zustimmen werde, sei noch völlig offen, so Heinritz gegenüber der wpa. Zuerst einmal gelte es, die tatsächliche Situation auf der Vermögensseite zu klären.

Seit einem Monat aus Firmenbuch gelöscht

Christoph Breuß war über mehrere Jahre hinweg unter anderem als Geschäftsführer des Immobilienunternehmens Breuss & Partner in Dornbirn tätig. Vor wenigen Wochen, konkret am 14. Juli 2026 und damit gut einen Monat vor dem Insolvenzantrag, wurde er in dieser Funktion gemäß Firmenbuch gelöscht.

Das 2019 gegründete Familienunternehmen wird seither von Johannes Breuß geführt. Er ist seit wenigen Wochen auch Minderheitsgesellschafter bei Breuss & Partner. Mehrheitseigentümer des Immobilienunternehmens ist die Breuss Holding GmbH, die nach wie vor von Christoph Breuß als Geschäftsführer geführt wird. Die erst vor drei Jahren gegründete Holding gehört unterdessen zur Gänze Silvana Breuß. Christoph Breuß ist dort drei Monate nach der Gründung als Gesellschafter ausgeschieden.