Gegen 4.00 Uhr am Donnerstagmorgen wurde Großalarm ausgelöst. Polizei- und Rettungskräfte eilten nach Nenzing, auch das Sondereinsatzkommando Cobra rückte an. Angeblich lägen zwei Personen mit Stichverletzungen an einem Platz in Nenzing, war in einem Anruf bei der Polizei behauptet worden.

Vor Ort fanden die Einsatzkräfte aber keine Spur eines Verbrechens oder einer verletzten Person. Nach aufwändiger Suche wurde der Einsatz abgebrochen. Nun werde ermittelt, wer den Anruf abgesetzt habe, der den Einsatz ausgelöst hatte, erklärte eine Polizeisprecherin am Donnerstagmorgen auf Nachfrage des ORF Vorarlberg.

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Vortäuschen einer Straftat

Ein mutwilliger oder bewusst falscher Alarm bei der Polizei ist in Österreich strafbar. Wer absichtlich einen unnötigen Einsatz auslöst, muss mit gerichtlichen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie mit dem Ersatz der tatsächlichen Einsatzkosten rechnen.

Das Vortäuschen einer Straftat bei der Polizei ist in Österreich als Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung strafbar. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Wenn wegen des Vortäuschens ein großer, unnötiger Einsatz (z. B. Großsuche) ausgelöst wurde, kann die Behörde zivilrechtlich oder über das Verwaltungsrecht für die Kosten des Einsatzes aufkommen lassen.