Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – das gilt derzeit auch für die Landwirtschaft. Die Bauern ächzen ja unter der extremen Hitze und der Trockenheit und den damit verbundenen Ernte-Ausfällen. Vielen geht das Futter für ihre Tiere aus. Um diesen Mangel ein wenig abzumildern, dürfen alle Streuwiesen gemäht werden. Und zwar ab jetzt.

Normalerweise ist das in Vorarlberg erst ab September erlaubt. Weil die Lage aber so angespannt ist und die Pflanzen auf den Streuwiesen ebenfalls durch das Wetter deutlich weiter sind, gibt es jetzt diese Ausnahme. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt, sagt Christian Meusburger, Bereichsleiter für Pflanzenbau bei der Vorarlberger Landwirtschaftskammer. Damit soll der Futtermangel ein wenig abgemildert werden.

Bauern knabbern letzte Reserven an

Mehr als abmildern kann diese Entscheidung den Futtermangel aber nicht, erklärt Meusburger. Außerdem habe auch nicht jeder landwirtschaftliche Betrieb Streuwiesen, die gemäht werden könnten.

Das meiste Gras, das dort gemäht wird, wird ohnehin als Streu für die Ställe verwendet. Ein Teil davon kann aber auch verfüttert werden. Hauptsächlich an Jungvieh und Pferde. Aber eben nur, wenn das Gras nicht komplett vertrocknet und hart ist. Und auch deshalb wurde das frühere Mähen heuer erlaubt.

Naturschutzanwältin verweist auf Schutzgebiete

Naturschutzanwältin Katharina Lins erklärte zur früheren Freigabe der Streuwiesen, die Naturschutzanwaltschaft habe „natürlich Verständnis dafür, dass in einer so schwierigen Situation für die Bauern neue Lösungen gesucht werden“. Da könne man sicher Ausnahmen möglich machen.

Allerdings hätte „man auch darauf achten müssen, dass kein übermäßiger Schaden für die Natur entsteht“, so Lins. Zumindest in den wertvollsten Europaschutzgebieten könne man nicht einfach freihändig den Schutz aufheben. Die Frage sei auch, ob solche Riedwiesen überhaupt brauchbares Futter liefern. „Falls nicht, wäre der Eingriff sowieso nicht gerechtfertigt“, so Lins. In die Entscheidung einbezogen worden sei die Naturschutzanwaltschaft nicht.