Was als vermeintliche Chance auf flexiblen Zuverdienst in Heimarbeit begann, endete für eine Vorarlbergerin mit Psychodruck und einer teuren Rechnung, wie die Arbeiterkammer am Donnerstag in einer Aussendung schilderte. Doch die Betrüger machten formale Fehler.

Über Werbeanzeige zu Online-Test gelangt

Über eine Social-Media-Werbung stieß die Mutter eines Kleinkindes laut AK auf die Firma Setting Campus. Das Unternehmen versprach demnach einen einfachen Verdienst in Heimarbeit.

Über die Werbeanzeige gelangte die Frau zu einem Online-Test. Nachdem sie diesen absolviert hatte, meldete sich eine Mitarbeiterin per WhatsApp bei der Vorarlbergerin und erklärte ihr den Ablauf der Tätigkeit, des sogenannten Chat-Settings. Über das Internet sollte mögliche Kundschaft kontaktiert und an die Verkäufer und Verkäuferinnen weitergeleitet werden.

Als die Frau Zweifel an der Seriosität äußerte, hieß es: Der Job sei risikofrei und unverbindlich. Doch die Vorarlbergerin erbat sich mehrfach Bedenkzeit, es kam zu mehreren Telefonaten. Bis eines Tages plötzlich ein Mann am anderen Ende der Leitung die Vorarlbergerin zur Unterschrift unter einen angeblichen Schulungs- oder Lizenzvertrag über 2.900 Euro aufforderte.

AK: Massiver psychologischer Druck

Der Mitarbeiter drängte die Vorarlbergerin den Angaben zufolge zur Unterschrift, ohne ihr viel Zeit einzuräumen. Den Haken, dass sie auf ihr Widerrufsrecht verzichte, hatte er bereits gesetzt – das sei Usus, sagte der Unbekannte.

Überrumpelt und unter Druck unterschrieb die Frau den Vertrag digital. Außerdem leitete der Mann sie laut AK an, eine regelmäßige Zahlung an Setting Campus per Lastschrift beim Zahlungsdienst Klarna einzurichten.

Rechnung statt Zuverdienst

Aber schon kurz darauf plagten die Vorarlbergerin Zweifel. Sie wollte den Vertrag widerrufen, glaubte aber, dass sie das nicht könne – schließlich hatte der Mitarbeiter im Videochat sie darauf hingewiesen, dass sie mit dem gesetzten Haken auf ihr Widerrufsrecht verzichte. Als schließlich eine Rechnung einging – mit Zinsen und Gebühren inzwischen 3.669 Euro –, wendete sich die Frau an den Konsumentenschutz der AK Vorarlberg.

Dubiose Firma unerreichbar

Die AK versuchte, mit der Firma Kontakt aufzunehmen, was jedoch nicht möglich war. Gleichzeitig wurde beim Zahlungsdienst Klarna interveniert. Da der Frau die Werbung in Österreich angezeigt wurde und das Angebot des Unternehmens also auf den hiesigen Markt ausgerichtet ist, gelten zwingende Schutzbestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts – egal, wo die Firma ihren Sitz hat.

"Das gesetzliche Rücktrittsrecht kann nicht einfach durch einen Haken im Formular ausgehebelt werden“, so AK-Konsumentenschützerin Katharina Schischkoff.

Fehler der Betrüger verlängerte die Frist

Zwar war die reguläre Zwei-Wochen-Frist durch die monatelangen Täuschungsversuche bereits abgelaufen – möglich wurde der Rücktritt vom Vertrag schließlich durch einen Fehler der Betrüger.

Die Vorarlbergerin hatte die Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung nie auf einem dauerhaften Datenträger – also etwa als PDF oder in Papierform – erhalten. "In diesen Fällen verlängert sich das Widerrufsrecht gesetzlich auf ein Jahr und 14 Tage“, erklärte Schischkoff. So konnte die Forderung von 3.669 Euro gegenüber dem Zahlungsdienstleister Klarna gestoppt werden, hieß es von der AK.

„Masche, die im Kommen ist“

Wie Konsumentenschützerin Schischkoff gegenüber dem ORF erklärte, handelt es sich bei dem Anlocken mit Fake-Nebenjobs um eine „Masche, die im Kommen ist“. Bei der Arbeiterkammer lande immer nur die Spitze des Eisbergs, so die Konsumentenschützerin, die Dunkelziffer sei hoch.

Solche unseriösen Anbieter suchten gezielt nach Menschen, die flexibel etwas dazuverdienen wollen. "Wir können vor diesen vermeintlichen Jobangeboten nur eindringlich warnen – und raten jedem Betroffenen, die Verträge von uns prüfen zu lassen“, so Schischkoff.

Betrugsmaschen „immer realer“

Konsumenten werde der Eindruck vermittelt, dass sie keine Chance hätten, aus dem Vertrag herauszukommen. Insgesamt würden die Betrugsmaschen „immer realer“ wirken, warnt die Konsumentenschützerin.