Der Landwirt aus dem Bezirk Bregenz war bereits öfter aufgefallen. Zuletzt hatte er sogar ein Strafverfahren wegen Tierquälerei am Hals. Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er ein Rind trotz einer schmerzhaften, chronischen Knie- und Hüftgelenksentzündung nicht tierärztlich behandeln ließ. Das Gerichtsverfahren gegen den Mann endete mit einer Diversion: Gegen eine Zahlung von 500 Euro wurde das Verfahren eingestellt.

Lange Liste an Missständen

Um einen Einzelfall handelte es sich jedoch nicht, hält die Tierschutzombudsstelle fest. Der Vorfall reihe sich in eine „über viele Jahre hinweg dokumentierte Serie tierschutzrechtlich relevanter Missstände“ ein. Schon in den Jahren 2011, 2012, 2014 und 2020 waren bei dem Mann Mängel in der Rinderhaltung festgestellt worden. So soll der Landwirt zu wenige Liegeboxen für seine Tiere gehabt haben. Die Liegebereiche seien außerdem verschmutzt gewesen.

Bei einer Überprüfung im Jahr 2020 wies eine Kuh außerdem eine „hochgradig vernachlässigte Klauengesundheit“ auf. Eine andere Kuh hatte stark geschwollene Hinterbeine. 2025 konnte der Landwirt bei einer Kontrolle außerdem keine Auskunft über den Verbleib eines etwa vier Monate alten Kalbes geben. Er verweigerte Angaben dazu und konnte keine entsprechenden Aufzeichnungen vorlegen.

Tier musste mit Kopf in Mist schlafen

Ebenfalls 2025 erhielt der Landwirt eine Strafe, weil er einem Jungrind trotz eines schmerzhaften Abszesses im Halsbereich über mehrere Tage keine tierärztliche Hilfe zukommen ließ. Das Tier hatte zudem zeitweise keinen Zugang zu Wasser.

Im November 2025 wurde er bestraft, weil er ein etwa vier Monate altes Kalb angebunden hielt und ihm keine auch nur ansatzweise trockene und sauber eingestreute Liegefläche zur Verfügung stellte. Laut Erkenntnis musste das Tier beim Ruhen und Schlafen seinen Kopf in feuchten Mist legen.

Dauerhaftes Tierhalteverbot

Um weitere Fälle von Tierquälerei sowie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verhindern, verhängte die Bezirkshauptmannschaft schließlich ein dauerhaftes Tierhalteverbot für Tiere aller Art gegen den Mann, der zuletzt nur mehr drei Stück Vieh hielt (Mitte 2020 waren es noch 21). Gegen dieses Verbot setzte sich der Landwirt zur Wehr. Aus seiner Sicht ist dieses rechtswidrig. Mit seiner Beschwerde blitzte der Mann beim Landesverwaltungsgericht aber kürzlich ab.