Der Rechnungshofbericht hat gravierende Unterschiede bei der Höhe der Wassergebühren aufgedeckt. So musste zum Beispiel ein Zweipersonenhaushalt im Vorjahr in Klaus 582 Euro für Wasser und Abwasser ausgeben, in Ludesch waren es 551 Euro, in Schwarzach 453 Euro. Für diese Unterschiede gab es aber nicht nur sachliche Gründe, hielt der Landes-Rechnungshof fest.

Daraus könne man aber keinen Wildwuchs bei den Wassergebühren ableiten, betont Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm. Es gebe definitiv keine Willkür: „Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, wieso Wasser- und Kanalgebühren sich in den Gemeinden unterscheiden. Das kann natürlich Ausreißer mit sich bringen, speziell in kleineren Gemeinden, die sehr stark zersiedelt sind.“ Die Topografie spiele da eine wesentliche Rolle.

Verärgerung in der Bevölkerung

Nicht nachvollziehbare Gemeindegebühren sorgen in der Bevölkerung allerdings für Verärgerung und landen als Beschwerde bei Landesvolksanwalt Klaus Feurstein. Dabei geht es oft um die Art und Weise der Einhebung der Gebühren, erklärt er. „Wir sehen, dass gewisse Gebühren unterschiedlich eingehoben werden und zum Teil auch nicht nachvollziehbar für die Bürgerinnen und Bürger ist, auf welcher Grundlage das passiert.“

Und hier seien die Gemeinden gefordert. „Es ist klar Kernkompetenz der Gemeinden, die Gebühren, die sie vorschreiben und den Aufwand, den die Gemeinden für das Thema Müll, Wasser, Kanal, etc. haben, dass sie hier einfach die Grundlagenforschung ordentlich machen.“

Die Gebühren würden auf Grundlage einer Verordnung beschlossen. Die Berechnung der Gebühren müsse transparent und nachvollziehbar sein, sagt Feurstein. Es brauche auch eine gewisse Planbarkeit für die kommenden Jahre, damit auch klar ist: „Was brauche ich als Gemeinde, um die Wasserversorgung aufrechtzuerhalten.“

Gebührenkalkulation fehlt

Und das hat eben der Rechnungshof beanstandet. Einige Gemeinden würden ohne jegliche Gebührenkalkulation agieren. „Offensichtlich haben nicht alle Gemeinden die Gebührenkalkulation durchgeführt. Die Vielzahl der Städte und Gemeinden führt natürlich die Gebührenkalkulation durch“, sagt Gohm. Transparenz sei hier wichtig, um die Kalkulation nachvollziehbar für die Bevölkerung darstellen zu können. Gemeinden, die die Kalkulation nicht durchgeführt hätten, hätten jetzt ihre Hausaufgaben zu erledigen.

Grundsätzlich sind natürlich bei jeder Beschwerde Rechtsmittel möglich, doch der Weg zum Verwaltungsgericht oder sogar bis zum Verfassungsgerichtshof ist mühsam und teuer, zudem gibt es keine Erfolgsgarantie.