In den kommenden Generationen spielt das Geschlecht bei der Thronfolge in Liechtenstein keine Rolle mehr. Denn die Thronfolge in Liechtenstein ist in Zukunft geschlechtsunabhängig geregelt. Das heißt, es kann nicht nur ein Fürst regieren, sondern auch eine Fürstin. „Künftig wird das jeweils erstgeborene Kind, unabhängig vom Geschlecht, Thronfolgerin oder Thronfolger und später Fürstin oder Fürst von Liechtenstein“, heißt es in einer Medienmitteilung des Fürstenhauses.

„Am besten auf die Aufgabe vorbereitet“

„Mit dieser Gesetzesänderung möchten wir sicherstellen, dass sowohl das Fürstentum Liechtenstein als auch das Fürstenhaus von derjenigen Person regiert wird, die am besten auf diese Aufgabe vorbereitet worden ist“, erklärt Erbprinz Alois von Liechtenstein in der Aussendung. „Das sind grundsätzlich die Söhne und Töchter des Regierers oder der Regiererin, die in Vaduz aufwachsen und von ihrer Jugend an mit den Besonderheiten des Fürstentums und des Fürstenhauses vertraut gemacht werden.“

Zweidrittelmehrheit im Fürstenhaus

Das Hausgesetz zählt zu diesen Besonderheiten. Es „ist ein autonomes Familienstatut, das vom Fürstenhaus selbst beschlossen wurde und auf Verfassungsebene verankert ist“, heißt es in der Mitteilung. Das Hausgesetz kann weder durch die Verfassung des Fürstentums noch durch zwischenstaatliche Verträge verändert oder aufgehoben werden. „Modifikationen bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit sämtlicher stimmberechtigter Mitglieder des Fürstenhauses“, steht auch auf der Webseite des Fürstenhauses.

Das Gesetz regelt, dass der Fürst Staatsoberhaupt, Regierer des Fürstenhauses Liechtenstein und Vorsitzender der Fürstlichen Stiftung ist. Thronfolger wurde bislang stets der Erstgeborene. „Diese Erbfolgeregelung besteht seit 1606“, so die Erklärung des Fürstenhauses. In Zukunft kommt auch die Erstgeborene für das Amt in Frage.

Noch ändert sich nichts

Aktuell regiert Fürst Hans-Adam II., Thronfolger ist Erbprinz Alois. Dessen Sohn Prinz Joseph Wenzel steht an zweiter Stelle in der Thronfolge.

Die nächste Frau in der Thronfolge wäre theoretisch Prinzessin Marie Caroline, sie ist das zweitgeborene Kind von Erbprinz Alois und würde nun an dritter Stelle stehen.

Regelung gilt erst für die noch nicht geborene Generation

Allerdings gilt die neue Regelung erst für die kommende Generation – also jene Kinder, die heute noch nicht geboren sind, wie die Medienstelle des Fürstenhauses auf Nachfrage des ORF Vorarlberg bestätigt. Das wären also die Nachfahren von Erbprinz Alois und Erbprinzessin Sophie, die noch nicht geboren sind.

Sollte Joseph Wenzel aus der Thronfolge ausscheiden, würde Prinzessin Marie Caroline also noch nicht zum Zug kommen, sondern einer ihrer jüngeren Brüder nachrücken.

Gleiche Mitwirkungsrechte für Frauen

Dass aber in den kommenden Generationen auch Frauen regieren können, ist seit dem Nationalfeiertag am Samstag besiegelt. Das Hausgesetz sei mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit entsprechend abgeändert worden, berichtet das Fürstenhaus in einer Medienmitteilung.

Weibliche Nachkommen des Fürstenhauses hätten in hausgesetzlichen Fragen also dieselben Mitwirkungsrechte.

Das Fürstliche Haus Liechtenstein stärke seine langfristige Ausrichtung. Und mit dieser Änderung des Hausgesetzes bleibt jetzt Monaco in Europa die letzte Erbmonarchie mit ausschließlich männlicher Erbfolge.