Im Bezirk Bregenz werden laut Fahrradlobby Österreich anteilsmäßig zu den Bewohnern am meisten Räder österreichweit geklaut. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen sehr gering. Laut Verkehrsclub Österreich liegt sie bei unter zehn Prozent. Ansonsten hat die Vorarlberger Polizei bei Verbrechen eine Quote von über 60 Prozent aufzuweisen.

Versuch der Selbsthilfe

Daher greifen Bestohlene immer öfter zur Selbsthilfe. Es gibt verschiedene Seiten im Internet, wo man eine Suchmeldung für seinen Draht- bzw. Elektro-Esel veröffentlichen kann.

Da kommt es auch vor, dass Videos mit klar erkennbarem Gesicht von mutmaßlichen Tätern kursieren. Rechtlich ist das mehr als bedenklich, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger. „Ich würde dem Betreffenden dringend empfehlen, diesen Post wieder zu löschen.“ Denn: "Es ist eine Urheberrechtsverletzung. Eine Verletzung am Recht des eigenen Bilds, das der Betroffene hat, auch dann, wenn er möglicherweise eine Straftat begangen hat.“

Bußjäger verweist außerdem darauf, dass das Gesetz die sogenannte Unschuldsvermutung schütze. „Das heißt, eine Person gilt so lange als unschuldig, als nicht durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt ist, dass sie eine Tat begangen hat“, erklärt der Rechtsexperte.

„Sache des Staates“

Und er warnt davor, die Strafverfolgung selbst in die Hand zu nehmen. „Die Strafverfolgung ist Sache des Staates und darf nicht privatisiert werden.“ So habe die Polizei die Entscheidung zu treffen, ob ein Fahndungsfoto veröffentlicht werde, damit eine möglicherweise gefährliche Person gefasst werden könne.

Die Veröffentlichung könne auch zu einer Stigmatisierung führen. Unabhängig davon, ob es am Ende zu einer Verurteilung komme oder nicht, würden die Aufnahmen online zugänglich bleiben. Die Person auf dem Bild wäre dann für immer als Fahrraddieb gebrandmarkt. „Ein anderes Problem ist auch die Gefahr, dass jemand von der Öffentlichkeit als Täter identifiziert wird, mit dieser Tat aber überhaupt nichts zu tun hat“, sagt Bußjäger.

Polizei rät vom Veröffentlichen ab

Auch die Polizei sagt klar: Entsprechendes Bildmaterial gehört nicht an die Öffentlichkeit, sondern nur an die Ermittlungsbeamten weitergegeben.

Wer Fotos und Videos von möglichen Tätern selbst in Social-Media-Kanälen postet, läuft übrigens auch Gefahr, verurteilt zu werden. Es könnte nämlich eine Schadenersatzzahlung drohen, erklärt der Rechtsexperte.