Die vorsitzende Richterin verwies auf „nicht nachvollziehbare“ Angaben der 16-Jährigen, die weder das Datum der Übergriffe noch den vorgeblichen Tatort benennen hätte können. Insgesamt reiche die Beweislage nicht für eine Verurteilung aus, hieß es. Die Staatsanwältin war mit der Entscheidung einverstanden. Sie verzichtete noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Die beiden Angeklagten wurden unverzüglich enthaftet.

Massive Vorwürfe

Die Anklage hatte den 19 bzw. 21 Jahre alten Männern neben Vergewaltigung die Herstellung von bildlichem sexualbezogenem Missbrauchsmaterial und schwere Nötigung zur Last gelegt. Beide hätten sich beim mit Gewalt erzwungenen Sex gefilmt und die 16-Jährige mit dem Material unter Druck gesetzt, lautete der Vorwurf.

Die Angeklagten – es handelt sich um Cousins, die sich seit einigen Jahren in Österreich befinden – bekannten sich „nicht schuldig“. Der 21-Jährige behauptete, er sei mit der 16-Jährigen im Vorjahr wenige Wochen liiert gewesen. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Der 19-Jährige gab wiederum an, er habe in der Wohnung seines Cousins „nur Schuhe holen“ wollen. Sein eigenes Paar sei beim Schwimmen in der Donau durchnässt worden, er habe trockenes Schuhwerk benötigt. In der Wohnung habe er die 16-Jährige nicht angefasst.

Mann kam über Snapchat in Kontakt zu Jugendlicher

Die Jugendliche lebt an sich in Graz. Sie war im Mai 2025 für ein paar Tage nach Wien gekommen. Über Snapchat fand sie Kontakt zum älteren Angeklagten. Er habe sie unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, die Tür versperrt und trotz mehrmaliger Aufforderung der 16-Jährigen, von ihr abzulassen, mit Gewalt sexuelle Handlungen vorgenommen, meinte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung.

Im Anschluss habe der 21-Jährige seinen Cousin verständigt und diesen allein mit der Jugendlichen in der Wohnung gelassen. Der 19-Jährige habe die Betroffene dann ebenfalls mit Gewalt zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben, meinte die Staatsanwältin. Beide Syrer hätten sich während des Geschlechtsverkehrs mit ihren Mobiltelefonen gefilmt, wobei der 19-Jährige der Jugendlichen auch noch gedroht habe, das angefertigte Video zu veröffentlichen, sollte sie Anzeige erstatten.

Öffentlichkeit weitgehend von Verhandlung ausgeschlossen

Die Öffentlichkeit wurde schon während der Beschuldigteneinvernahmen ausgeschlossen, als es um die inkriminierten Vorgänge ging. Die Betroffene war im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt worden, was ihr einen Auftritt als Zeugin bei Gericht ersparte. Das Video mit ihren Angaben wurde nach der Befragung der Angeklagten im Gerichtssaal abgespielt, wobei währenddessen die Öffentlichkeit durchgehend ausgeschlossen wurde.

Die Rechtsvertreter der Angeklagten orteten von Anbeginn der Verhandlung „Ungereimtheiten“ bei den Angaben der Zeugin. Der Verteidiger des 21-Jährigen wies darauf hin, dass man beim sichergestellten Handy seines Mandanten keine belastenden Videos gefunden hätte.