In Bus und Straßenbahn ist eine Mitnahme aufgrund des begrenzten Platzes aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, so die Begründung der Wiener Linien. Die Regelung gilt seit Jahren und bleibt auch nach der im Regierungsprogramm verlangten Prüfung in Kraft, heißt es auf ORF-Wien-Anfrage.
Falträder sind immer erlaubt
Anders sieht es in der U-Bahn aus. Dort können Radfahrerinnen und Radfahrer ihr Rad werktags zwischen 9.00 und 15.00 Uhr sowie ab 18.30 Uhr kostenlos mitnehmen, am Wochenende und an Feiertagen ganztags. Eine Ausnahme gibt es für Zusammengeklapptes: Falträder gelten bei den Wiener Linien immer als Handgepäck und sind überall erlaubt, also auch in Bus und Straßenbahn. Fahrräder mit Anfahrhilfe, Lastenräder, Transporträder oder Segways sind grundsätzlich und immer verboten.
Andere österreichische Städte gehen ähnliche Wege. Graz, Linz und Salzburg handhaben es ähnlich wie Wien. Auch dort heißt es in Bus und Straßenbahn: Fahrräder verboten.