Die zwei Jugendlichen hatten die Bitte des 18-Jährigen nicht erfüllt, der sie zunächst um Geld und dann um Zigaretten gefragt hatte. Daraufhin wurde der abgewiesene Iraker handgreiflich. Als sich die Burschen wehrten, zog er ein Klappmesser und stach zu. Am Dienstag fasste er dafür am Landesgericht rechtskräftig fünf Jahre Haft aus.

Schuldig gesprochen wurde der Iraker wegen versuchten Raubes und schwerer Körperverletzung in zwei Fällen. Den Vorwurf in Richtung versuchten Mordes verwarfen die Geschworenen einstimmig. Mit der Entscheidung war der Mann einverstanden. Der Staatsanwalt verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.

Anklage sah bedingten Tötungsvorsatz

Der Angeklagte hatte die beiden Opfer mit dem Messer jeweils am Oberschenkel verletzt. Beim 16-Jährigen ging der Stich in die Innenseite und verfehlte nur knapp die Schlagader, weshalb der Staatsanwalt in diesem Fall den Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt sah. Wer in diese Region steche, handle mit bedingtem Tötungsvorsatz, führte der Ankläger zu Verhandlungsbeginn aus: „Wenn die Schlagader getroffen wird, verblutet man ziemlich schnell, wenn man nicht rasch Hilfe bekommt.“

Der Gerichtsmediziner Christian Reiter stützte bei seinen gutachterlichen Erörterungen diesen Standpunkt: „Das war eine Vorgangsweise, bei der mit dem Eintritt einer lebensbedrohlichen Verletzung gerechnet werden muss.“ Der 16-Jährige habe Glück gehabt und sei nicht schwer verletzt worden, sagte Reiter.