Es handele sich um einen „kaum jemals gesehenen Gewaltexzess“ sagte der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Mitangeklagten im Alter von 21 und 23 Jahren bekamen sechs bzw. sieben Jahre. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin hatte eingangs der Verhandlung von einem „mehrstündigen Martyrium, das erniedrigender nicht hätte sein können“ gesprochen. Selbst erfahrene Kolleginnen und Kollegen bei der Anklagebehörde seien „schockiert“ gewesen, als sie von dem Fall erfuhren. Die Täter hätten sich „einen Spaß daraus gemacht, die Opfer zu erniedrigen und ihnen Leid zuzufügen“.

Motiv: Schulden in Höhe von 100 Euro

Sie lastete den drei Angeklagten Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, schwere Nötigung, Freiheitsentziehung, Raub und schwere Erpressung an. Die Opfer waren nacheinander unter einem Vorwand aus ihren Wohnungen gelockt und in die Wohnung des jüngsten Angeklagten gebracht, der dort mit den zwei Mitangeklagten seinen 19. Geburtstag feierte. Zwei der drei Angeklagten handelten damals mit Cannabis. Sie hatten den Opfern seit 2024 wöchentlich Gras verkauft.

Eines der Opfer schuldete ihnen aus diesen Geschäften noch 100 Euro – das war der Grund, weshalb man sich des 21-Jährigen und in weiterer Folge seines Freundes bemächtigt hatte. In Wahrheit sei es aber „nicht um das Eintreiben von Schulden gegangen“, betonte die Staatsanwältin. Das wahre Motiv war nach ihrem Dafürhalten Sadismus.

Opfern widerfuhr schwerste sexualisierte Gewalt

Die in der fremden Wohnung festgehaltenen jungen Männer wurden laut Anklage getreten und geschlagen – nicht nur mit Fäusten, sondern auch mit einer Schrotflinte, die als eine Art Schlagstock verwendet wurde. Sie wurden gezwungen, Kokain zu konsumieren. Danach nahm man sie in den Schwitzkasten, bis sie das Bewusstsein verloren.

Anschließend widerfuhr ihnen schwerste sexualisierte Gewalt. „Sie wurden auch gezwungen, vor den Angeklagten zu strippen“, berichtete die Staatsanwältin, die auch weitere demütigende und schmerzhafte Handlungen schilderte. Die Betroffenen hätten diese über sich ergehen lassen, weil sie mit einem Schwert bedroht bzw. mit einem Elektroschock-Gerät gequält wurden.

Zahlreiche körperliche und psychische Schäden

Die Angeklagten gingen dann sogar so weit, zum Großvater des 22-Jährigen zu fahren, den dieser mitten in der Nacht telefonisch um Geld angefleht hatte, um freizukommen. Der Großvater übergab 500 Euro. Dem 21-Jährigen hatten die Angeklagten bereits das Handy und eine Jacke abgenommen – man fuhr am frühen Morgen noch zu dessen Adresse und ließ sich von der Ehefrau des Malträtierten eine Playstation aushändigen.

Erst in den Morgenstunden wurden die Misshandelten freigelassen. Der 21-Jährige erlitt neben einem Nasenbeinbruch zahlreiche weitere Verletzungen, später wurden bei ihm eine akute Belastungsstörung und eine posttraumatische Belastungsstörung nachgewiesen, die laut einem Gutachten einer schweren Körperverletzung gleichkommt. Der 22-Jährige trug Prellungen und Hämatome am ganzen Körper, insbesondere im Intimbereich davon.

Angeklagte weitgehend geständig

Die Angeklagten waren weitgehend geständig. „Er ist zur Gänze schuldig. Alles, was in der Anklage steht, stimmt. Es ist durch nichts zu entschuldigen“, sagte Nikolaus Rast, der Verteidiger des 20-Jährigen. Sein Mandant sei durch den übermäßigen Konsum von Alkohol und Drogen und die Gruppen-Dynamik „enthemmt“ gewesen. Ernst Schillhammer, der Rechtsvertreter des 23-Jährigen, erklärte, dieser sei großteils schuldig, habe sich aber an der sexuellen Gewalt nicht beteiligt.

Der Rechtsbeistand des 21-Jährigen, Sascha Flatz, machte geltend, sein Mandant habe „vieles nicht mitbekommen. Er war seit vier Tagen unterwegs und entsprechend beeinträchtigt. Er ist teilweise auf der Couch eingeschlafen“. Was er gesehen habe, tue ihm leid: „Er hat zugeschaut. Er hat leider nichts gemacht.“

Vor der Einvernahme der Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Opfer sind nicht als Zeugen geladen. Sie wurden im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt. Bei der Erörterung ihrer Aussagen bleibt die Öffentlichkeit ausgeschlossen.