Die Hitzeschutzverordnung sieht vor, dass ab einer Hitzewarnung der GeoSphere Austria Stufe 2 („Warnstufe gelb“, 30 bis 34 Grad Celsius) Arbeitgeber verpflichtend Schutzmaßnahmen umsetzen und dokumentieren müssen – etwa zusätzliche Pausen, Trinkwasser oder angepasste Arbeitszeiten.

Seit Inkrafttreten der Verordnung prüfte das Arbeitsinspektorat bei 465 Kontrollen, ob die vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden. Bei 126 Kontrollen (27 Prozent) wurde zumindest ein Mangel festgestellt. Insgesamt wurden bei den Kontrollen 230 Übertretungen der Hitzeschutzverordnung beanstandet. Zusätzlich führten die Arbeitsinspektorate in Wien zum Thema Hitzeschutz 556 Beratungen durch, wie das Arbeitsinspektorat im Sozialministerium gegenüber dem ORF Wien mitteile.

Hitzeschutzverordnung: Jeder vierte Betrieb betroffen

Seit Jahresbeginn ist die Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien in Kraft. 465 Kontrollen zur neuen Verordnung hat es seitdem in Wien gegeben. Bei rund einem Viertel wurde zumindest ein Mangel festgestellt.

Sonderregelung am Bau

Für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter gibt es zudem eine Sonderregelung. Übersteigt die im Schatten gemessene Temperatur 32,5 Grad Celsius, können Arbeitgeber die Arbeiten im Freien einstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf eine Entschädigung von 60 Prozent des Lohns. Die Abwicklung übernimmt die BUAK, die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.