Der Angeklagte war am Maturaball im Oktober 2025 mit einem Mädchen ins Gespräch gekommen, das neu in seiner Klasse war. Auf ihre Frage, was er nach der Matura vorhabe, erwiderte der damals noch 17-Jährige, er werde als Erstes einen Amoklauf an der Schule durchführen.

„Mein Herz ist mir in die Hose gerutscht. Es war extrem furchteinflößend, weil es mit einer sehr großen Ernsthaftigkeit gesagt wurde“, schilderte die 19-Jährige am Montag einem Schöffensenat. Sie habe sich in der Situation zwar nicht unmittelbar gefährdet gefühlt, sich aber einem Lehrer anvertraut. Der Mitschüler habe für sie vom Typus her dem Bild eines Außenseiters entsprochen. „Ich bin nicht die böse Hexe, die ihm etwas Böses möchte“, betonte die Zeugin abschließend.

„Es war ein gewisser Unmut in mir“

Der Verteidiger des 18-Jährigen sprach von einem „besonders üblen und schlechten Scherz“. Sein Mandant sei „ein provokanter Typ. Wenn er einmal Jus studiert, wird er sicher ein guter Anwalt.“ Der Angeklagte selbst verantwortete sich mit „Ich war betrunken und emotional durcheinander. Es war ein gewisser Unmut in mir“. Die Schulleitung hätte ihn von der Sportwoche ausgeschlossen, „weil die Direktorin gemeint hat, dass ich ein Risiko, eine Gefährdung für die Gruppe darstellen könnte, was für mich nicht nachvollziehbar war“.

Die Direktorin sei ihm „unsympathisch“ gewesen, „da ist mir der verunglückte Scherz rausgerutscht.“ Die Umsetzung der inkriminierten Aussage habe er „in keinster Weise“ angedacht: „Ich red einfach viel Schas, wenn der Tag lang ist. Es war deppert daher geredet.“

Urteile nicht rechtskräftig

Für das Gericht war der Tatbestand der gefährlichen Drohung erfüllt. Die Aussage war nach Ansicht des Schöffensenats geeignet, die am Maturaball versammelte Schulgemeinschaft in Furcht und Unruhe zu versetzen.

Schuldig erkannt wurde der 18-Jährige zusätzlich wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Er hatte im November einer Polizistin 50 Euro angeboten, falls sie ihm den beschlagnahmten Nikotin-Beutel zurückgebe, den die Beamtin ihm bei einer Kontrolle wenige Tage vor seinem 18. Geburtstag abgenommen hatte. Laut niederösterreichischem Jugendgesetz dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kein Snus besitzen.

Neben sechs Monaten bedingter Haft wurde dem 18-Jährigen auch Bewährungshilfe angeordnet und die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 18-Jährige erbat sich nach der Urteilsverkündung nach Rücksprache mit seinem Rechtsvertreter Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.