Die Forderungen wurden am Dienstag bei der Präsentation der Halbjahresbilanz der AK-Stabsstelle Betrugsbekämpfung bekanntgegeben. Bis Ende Juli 2026 bearbeitete die Stabsstelle 96 Fälle, in 57 davon wurden Anzeigen wegen Unterentlohnung erstattet. Betroffen sind rund 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit offenen Ansprüchen in der Höhe von 3,6 Mio. Euro, was bereits jetzt um 20 Prozent über dem Wert des Vorjahres liegt.

„Die Fälle, die wir in der Stabsstelle bearbeiten, werden zunehmend komplexer“, erklärte Arbeitsrechtsexpertin Andrea Ebner-Pfeifer. Unternehmen würden laufend ihre Strukturen verändern, Namen wechseln und Beschäftigte ohne deren Wissen ummelden.

AK-Kritik: Insolvenzfonds systematisch unterfinanziert

Besonders im Fokus stehen gezielte Insolvenzen, die als Geschäftsmodell missbraucht würden, um Lohnkosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Als konkretes Beispiel nannte die AK ein Bauunternehmen, das nach einer Pleite unter neuem Namen, aber unter derselben Adresse und Geschäftsführung fortgeführt wurde, wodurch dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) mittlerweile ein Schaden von über 800.000 Euro entstanden sei.

Der IEF sei durch Beitragskürzungen in den vergangenen Jahren systematisch unterfinanziert, kritisierte Ludwig Dvořák, Bereichsleiter der AK Wien. Die Halbierung des IEF-Beitrags von 0,2 auf 0,1 Prozent der Lohnsumme habe ein Finanzierungsloch von rund 160 Mio. Euro verursacht und gefährde damit die Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Insolvenzfall, kritisiert die AK.

Strafen für jede einzelne Übertretung

Um dieses System zu zerschlagen, drängt die AK auf schärfere gesetzliche Regeln und empfindliche Sanktionen. Konkret fordert die Arbeitnehmervertretung die Wiedereinführung des „Kumulationsprinzips“ im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, damit bei mehreren Straftaten für jede einzelne Übertretung gestraft wird. Weiters verlangt die AK eine Ausweitung der Erstauftraggeberhaftung auf Löhne, eine fünfjährige „Cooling-off-Phase“ für Geschäftsführer bei schweren Verwaltungsstrafen oder mehrfachen Pleiten sowie eine Verdoppelung der ausstehenden Summe bei nicht fristgerechter Entlohnung.

Wirtschaftskammer wehrt ab

Der Leiter der Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich, Rolf Gleißner, erteilte insbesondere der von der AK verlangten Wiedereinführung des Kumulationsprinzips bei Strafen eine Absage, da dieses vom EuGH bereits als unverhältnismäßig eingestuft worden sei. Die Folge wäre laut Gleißner, dass „schon Bagatellverstöße zur Existenzgefährdung von Betrieben führten“.

Auch die Forderung nach einer Verdoppelung des Arbeitgeberbeitrags zum Insolvenzentgeltfonds wies Gleißner zurück. Um Insolvenzen gar nicht erst entstehen zu lassen, müssten Unternehmen entlastet statt belastet werden, etwa durch eine Senkung der Lohnnebenkosten ab 2028.

Eine wirksame Bekämpfung des Sozialbetrugs müsse das gesamte System erfassen und alle Beteiligten in den Blick nehmen, betonte Gleißner. Dazu gehörten „ausdrücklich auch Arbeitnehmer, die bei Betrugshandlungen mitwirken, Krankenstandsmissbrauch und Betrug bei Sozialleistungen“.