Laut einer Zählung der Wiener Wirtschaftskammer waren am vergangenen Wochenende fast 260 solcher Fahrzeuge in der Wiener Innenstadt unterwegs, das seien viermal so viele wie noch vor drei Jahren. Die E-Autos im Oldtimerlook gelten mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu zehn Kilometern pro Stunde rechtlich als Fuhrwerke, nicht als Kraftfahrzeuge. Dadurch entfallen zahlreiche Auflagen, die sonst für motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten.

Wiener Autobusunternehmen: „Das ist Wahnsinn“

Gelenkt werden dürfen sie bereits ab 16 Jahren, ohne Führerschein. Erlaubt sind bis zu 0,8 Promille Alkohol im Blut. „Das Problem ist, dass diese Fahrzeuge von einer 16-Jährigen ohne Führerschein gelenkt werden dürfen, dass die Fahrzeuge kein Kennzeichen haben, dass sie nicht versichert sind“, kritisierte Ludwig Richard, Obmann der Wiener Autobusunternehmen.

Richard zeichnete ein drastisches Bild der möglichen Folgen: Ein 16-Jähriger könne legal zwei Bier trinken und anschließend mit zwölf nicht angeschnallten Touristen und Handy am Ohr über den Ring fahren. „Das ist Wahnsinn, wenn man vergleicht, welche strengen Auflagen für Autolenker und ganz besonders Buslenker gelten“, so Richard.

Forderung nach strengeren Regeln

Die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen fordert daher, dass für die E-„Oldtimer“ künftig dieselben Regeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge: Versicherungs- und Kennzeichenpflicht, ein B-Führerschein für volljährige Lenker beziehungsweise ein D-Führerschein bei mehr als acht Fahrgästen sowie eine gewerberechtliche Konzession samt Nachweis der fachlichen Eignung. Aktuell kann die Beförderung mit den Fahrzeugen als freies Gewerbe angemeldet werden.

Dafür brauche es eine Änderung des Kraftfahrgesetzes und der Gewerbeordnung. Auch die Bezirksvorstehung der Inneren Stadt hat sich bereits für strengere Regeln ausgesprochen, sowohl für E-„Oldtimer“ als auch für Fahrradtaxis, also „Faxis“. Regelmäßig würden diese im innerstädtischen Verkehr für Verkehrsbehinderungen und Staus sorgen, hieß es.