Ab Beginn des neuen Kindergartenjahres im September gilt eine neue Regelung für jene Kinder, die bei der Aufnahme oder Einschreibung einen Ganztagesplatz erhalten haben. Besteht die Berufstätigkeit der Obsorgeberechtigten zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund von vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Karenz nicht mehr, bleibt das zuerkannte Ganztagsbesuchsmodell – sofern dies gewünscht ist. Bisher mussten in diesem Fall die Kinder meist früher abgeholt werden.

Emmerling: „Ganztagesplatz bleibt Ganztagesplatz“

Auch rückwirkend greift die Maßnahme: Wurde der Anspruch in der Vergangenheit aus den genannten Gründen geändert, darf das Kind wieder den ganzen Tag bleiben, wenn ein entsprechender Bedarf angemeldet wird. „Ganztagesplatz bleibt Ganztagesplatz. Ziel ist es, dass keine Familie ihren Ganztagesplatz aufgrund von Elternkarenz oder vorübergehendem Jobverlust verliert“, betonte Emmerling.

Kindern solle so der durchgehende Besuch des Kindergartens ermöglicht werden, unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern. Damit werde Sicherheit für Familien geschaffen, zeigte sich die Ressortchefin überzeugt.

Reaktion von Grünen und ÖVP

Die Wiener Grünen sehen einen Schritt in die richtige Richtung. Chancengleichheit bestehe aber nach wie vor nicht, so die Bildungssprecher Julia Malle und Felix Stadler. „Kinder von Eltern, die bei der Geburt des Kindes arbeitslos waren, haben mit der neuen Regelung weiterhin keinen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Wie kommen diese Kinder dazu, dass sie ausgeschlossen werden?“

Die Wiener ÖVP begrüßt die Änderung. Man habe diese seit vielen Jahren gefordert, betonte man. Die Stadtregierung übernehme damit eine Regelung, die bei vielen privaten Trägern seit Jahren selbstverständlich sei, hieß es. „Arbeitslosigkeit oder Karenz der Eltern dürfen nicht dazu führen, dass Kinder aus ihrem gewohnten Alltag gerissen werden“, zeigte sich Klubchef Harald Zierfuß überzeugt. Besonders Kinder mit Deutschförderbedarf würden nun profitieren.