Zusätzlich wurde der 61-Jährige gemäß § 21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die acht Geschworenen kamen mit einem Abstimmungsverhältnis von 7:1 zu dem Schluss, dass der Mann das Opfer am 19. Jänner vorsätzlich getötet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 61-Jährige meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Bei der Strafbemessung wurden vom Gericht insgesamt acht einschlägige Vorstrafen, der rasche Rückfall und „das besonders verwerfliche Motiv“ erschwerend gewertet, wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung feststellte.
Wegen „eines relativ geringen lukrativen Betrags“ habe der 61-Jährige die betagte Frau getötet. Die Beute machte laut Anklage 500 Euro in bar und eine Halskette und zwei Ringe im Wert von 2.300 Euro aus. „Einzig eine lebenslange Freiheitsstrafe ist tat- und schuldangemessen“, sagte der Richter.
„Habe sie nicht umgebracht“
„Ich habe die Dame nicht umgebracht“, sagte der Angeklagte zum Auftakt des Mordprozesses. Die Staatsanwältin legte ihm zur Last, die bei anderen Heimbewohnerinnen und -bewohnern beliebte 87-Jährige in ihrem Zimmer aufgesucht, aufs Bett gestoßen, gewürgt und vermutlich mit einem Kopfpolster erstickt zu haben. Das Motiv: Spielschulden.
Der Angeklagte habe die Seniorenresidenz seit 2016 gekannt, weil er damals einer mittlerweile verstorbenen Bewohnerin 180.000 Euro herausgelockt hatte, erläuterte die Anklägerin. Deswegen wusste er, dass sich mit den Zimmerschlüsseln der Bewohnerinnen und Bewohner auch die Tresore in den jeweiligen Zimmern öffnen ließen.
Getötete laut Staatsanwältin „Zufallsopfer“
„Sie war ein Zufallsopfer“, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte sei mit einem Strauß von Kunstblumen in die Seniorenresidenz gegangen und habe sich zunächst in der Cafeteria aufgehalten, vermutlich um ein potenzielles Opfer zu finden. Die 87-Jährige hatte dort am Nachmittag zwei Besucher empfangen, nach 17.00 Uhr zog sie sich auf ihr Zimmer zurück. Der Angeklagte dürfte ihr gefolgt sein.
„Er ist mit Gewalt auf sie losgegangen. Sie hat vergeblich versucht, sich zu wehren, was ihr aufgrund ihres hohen Alters nicht möglich war“, legte die Staatsanwältin unter Verweis auf ausgerissene Haarbüschel und abgebrochene Fingernägel der betagten Frau dar.
Angeklagter weist Vorwürfe von sich
Der Angeklagte behauptete demgegenüber, er habe der 87-Jährigen „nur helfen“ wollen. Er habe in der Seniorenresidenz eine Bekannte besuchen wollen und sei am Zimmer der 87-Jährigen vorbeigekommen: „Die Tür war offen. Das Wagerl (der Rollator, Anm.) ist umgestürzt. Sie ist am Boden gelegen.“ Er habe die Frau gepackt und aufgehoben: „In dem Moment habe ich das Geld gesehen am Nachtkastl.“
Er habe die 320 Euro an sich genommen. Da habe die Frau drei Ringe verschluckt und ihm zu verstehen gegeben, dass er diese sicher nicht bekommen werde. Sie habe sich auch noch ihre Armbanduhr vom Handgelenk gezogen und die Uhr in den Mund gesteckt. Er habe mit dem Ableben der Frau nichts zu tun. Sie habe sich selbst in einen offenbar lebensbedrohlichen Zustand versetzt. Er habe „in Panik“ das Zimmer verlassen, meinte der 61-Jährige.
Wie Gerichtsmediziner Christoph Reisinger ausführte, war ein mehrminütiger Erstickungsvorgang todesursächlich. Zuvor war die Frau gewürgt worden. Vier Rippenbrüche, die bei der Obduktion nachgewiesen werden konnten, würden dafür sprechen, dass der Täter auf dem Brustkorb des Opfers saß oder kniete, während er mit erheblicher Gewalt gegen die 87-Jährige vorging, sagte Reisinger.
Laut Gutachten ist Angeklagter schuldfähig
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig, weist aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf. „Er ist ein gefährlicher Mensch“, erläuterte Hofmann, der unter anderem narzisstisch-manipulative Züge und eine leichte Kränkbarkeit mit emotionaler Instabilität ortete. Eine schwere und nachhaltige Störung liege jedenfalls vor.
Im Fall einer Verurteilung wären ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen nach einer allfälligen Enthaftung vom Angeklagten „schwere Gewaltdelikte gegen Leib und Leben bis hin zu Tötungsdelikten“ zu erwarten, warnte Hofmann.
Mann saß bereits 17 Jahre in Haft
Der 61-Jährige ist stark vorbestraft. Er verbrachte wegen Vermögensdelikten insgesamt 17 Jahre im Gefängnis. Zuletzt wurde er am 12. Juli 2024 aus einer viereinhalbjährigen Freiheitsstrafe entlassen, die er wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verbüßt hatte. Er hatte eine ältere Frau angeschwindelt, ihr laut Staatsanwältin „Gefühle vorgemacht“ und einen beträchtlichen Geldbetrag herausgelockt.