Die Pflegefachassistenz (PFA) soll künftig auch im Wiener Betriebsbewilligungsgesetz für Wohn- und Pflegeheime verankert werden. Eine Novelle geht in den nächsten Tagen in Begutachtung. „Wir ernten jetzt schon langsam die Früchte dieser Ausbildungsoffensive, die wir vor etlichen Jahren gestartet haben, gemeinsam mit allen Trägern. Wir haben jetzt schon so viele Pflegefachassistentinnen und -assistenten ausgebildet, dass sie sie wirklich ins Gesetz hineinnehmen können“, sagte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Rund 1.800 Personen haben die Ausbildung zur Pflegefachassistenz in Wien bereits abgeschlossen, gesetzlich verankert war die Ausbildung aber bis jetzt nicht. „So lange das Betriebsbewilligungsgesetz ihnen nicht die Ausübung ihrer Tätigkeit erlaubt, dürfen sie diese Arbeit nicht machen. Und das ist natürlich frustrierend“, so Hacker.

Neuer Personalschlüssel

Mit der Gesetzesnovelle soll auch der Personalschlüssel neu geregelt werden. Bisher sind 30 Prozent diplomierte Pflegekräfte verpflichtend, künftig liegt diese Quote bei mindestens 15 Prozent. Dafür sind eben 15 Prozent PFA vorgeschrieben.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten soll aber gleich bleiben, heißt es. Das würden auch die unterschiedlichen Trägerorganisationen der Pflegeeinrichtungen befürworten, erklärte der Geschäftsführer des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, Christian Hennefeind. „Es waren alle Träger am Tisch bei der Erarbeitung. Und das, was ganz wichtig ist: Die Praxis ist mit eingeflossen.“

Pflegefachassistenz wird gesetzlich verankert

Die Wiener Pflegeausbildung wurde in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. Jetzt soll das auch gesetzlich sichtbar werden: Die Pflegefachassistenz soll künftig fix im Personalschlüssel von Pflegeheimen rechtlich verankert werden.

Klare Aufgabenverteilung

Die Aufgaben sollen klarer verteilt werden. Diplomierte Pflegekräfte bleiben für komplexe Fälle und Pflegeplanung zuständig. Die Pflegeassistenz kümmert sich verstärkt um die tägliche Pflege und Betreuung. Die Pflegefachassistenz kann verstärkt Aufgaben wie Wundversorgung, Blutabnahme oder Medikamentengabe übernehmen. Das Ziel sei, „die richtige Kompetenz zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu haben, damit unsere Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich versorgt sind“, so Hennefeind.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner soll sich in der Wahrnehmung und im täglichen Ablauf im Umgang mit dem Pflegepersonal aber nichts ändern. Mit der Begutachtung der Pflegefachassistenz startet jetzt der nächste Schritt im Gesetzgebungsprozess. Noch heuer soll die Novelle beschlossen werden. Geplant ist, dass die neuen Regelungen ab 1. Jänner 2027 in Kraft treten.