„Die Logik des Gesetzes wird sein, süchtig machende Mechanismen“ für unter 14-Jährige zu verbieten, sagte Pröll der „Presse“. Was die Plattformen betrifft, für die es zukünftig eine Altersgrenze gelten soll, werde es „keine taxative Aufzählung der Plattformen geben“.
„Es kommt auf die Logik der Plattformen an. Definitiv betroffen sind TikTok, Instagram und Facebook“, kündigte Pröll an. WhatsApp und ähnliche Messengerdienste sind vom Gesetzesentwurf dagegen nicht umfasst, YouTube allerdings schon.
Hohe Strafen vorgesehen
Bei Verstößen gegen die Altersbeschränkung sind laut Pröll Strafen gegen die Plattformen vorgesehen, die bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes ausmachen sollen: „Wir reden von Milliarden Euro potenzieller Strafe.“ Sanktionieren soll das die KommAustria.
Bei der Altersverifikation will die Regierung den Weg über zertifizierte Drittanbieter gehen, wo sich Userinnen und User bei der Registrierung einmalig ausweisen müssen. Der Drittanbieter soll gegenüber der jeweiligen Plattform nur weitergeben, ob die registrierte Person über 14 Jahre alt ist oder nicht. Den Plattformen würden „kein Ausweis, keine Daten, keine Wohnadresse geliefert“, versicherte Pröll und garantierte „höchsten Datenschutzstandard“.
Pröll verteidigt „nationalen Weg“
Auf die Frage, weshalb man mit dem Social-Media-Verbot nicht auf eine EU-weite Lösung gewartet habe, entgegnete der Digitalisierungsstaatssekretär, man habe befürchtet, „dass da vielleicht nie was kommt. Und darum sind wir den nationalen Weg gegangen.“ Eine europäische Lösung wäre „schöner“, räumte Pröll ein: „Aber selbst wenn sie kommt, würde die technische Umsetzung sowieso den Mitgliedsstaaten übertragen.“
Grüne: „Darf kein PR-Projekt sein“
„Dieses Gesetz darf kein PR-Projekt sein, sondern muss den Grundsätzen des Rechtsstaats gerecht werden. Entscheidend ist, dass am Ende eine Lösung steht, die Kinder wirksam schützt, funktioniert und grundrechtskonform ist“, forderte Barbara Neßler, Kinder-, Jugend- und Familiensprecherin der Grünen.
Gespräche über Wehrdienstverlängerung
Noch verhandelt wird regierungsintern über die Reform von Wehrpflicht und Zivildienst. Während sich die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS bei der Wehrdienstverlängerung optimistisch zeigten, könnte der Zivildienst zum Stolperstein werden. Eine Verlängerung des derzeit neunmonatigen Wehrersatzdienstes auf zwölf Monate, die von der ÖVP gefordert wird, will NEOS nicht. Auch die SPÖ schlägt stattdessen ein „9 plus 2“-Modell mit verpflichtenden Übungen bzw. Schulungen vor.
Kritik von Opposition
Für eine Reform des Zivildiensts benötigt es eine Verfassungsmehrheit im Parlament, also die Stimmen zumindest noch einer Oppositionspartei. Von der Opposition kam aber am Freitag Kritik. Der Wehrsprecher der Grünen, David Stögmüller, sagte, eine Reform müsse mehr sein als eine Verlängerung von Verpflichtungen. Es brauche endlich einen konkreten, nachvollziehbaren Reformvorschlag. FPÖ-Wehrsprecher Volker Reifenberger kritisierte: „Die Uneinigkeit innerhalb der Regierungskoalition führt zu einem Stillstand bei der wichtigsten Reform für die Sicherheit unseres Landes.“
Pröll: Acht plus zwei und zwölf Monate Zivildienst
Am Samstag schien sich zumindest innerhalb der Regierung ein Kompromiss abzuzeichnen. Die „Presse“ zitierte Pröll mit der Aussage „Wir hätten gern das Modell 6 plus 100 und 9 plus 2“. Später korrigierte das Staatssekretariat diese Angaben allerdings in „Wir hätten gern das Modell 8 plus 2 und 12 Monate Zivildienst.“
Bundesstaatsanwaltschaft: Grüne fordern Überarbeitung
Eine Einigung verkündete die Regierung kürzlich auch, was die unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft betrifft, die seit Jahren gefordert wird. Hauptpunkt des Entwurfs ist die Einführung eines kollegialen Dreiergremiums, das künftig den Justizminister bzw. die Justizministerin an der Spitze der Weisungskette ablösen soll.
Die Koalition aber auch hier für die nötige Verfassungsmehrheit auf die Stimmen der Opposition angewiesen. Die FPÖ, die für eine Zweidrittelmehrheit sorgen könnte, zeigte sich bisher ablehnend – ebenso die Grünen. Am Freitag sagte Justizsprecherin Alma Zadic, ohne Überarbeitung des Gesetzesentwurfs werde man nicht mitstimmen wollen.