„Gegen 18.00 Uhr konnte der Tatverdächtige des gestrigen Anschlags im Großen Tiergarten in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert werden“, teilte die Berliner Polizei Sonntagabend mit. Der Mann sei dann mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, daraufhin sei es zum Schusswaffengebrauch durch das Berliner SEK (Spezialeinsatzkommando) gekommen.

„Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort“, so die Polizei. Laut der deutschen „Bild“-Zeitung hatte die Polizei bereits gegen 15.00 Uhr rund um die Kleingartenanlage Stellung bezogen. Die Gartenhütte soll dem Vater des 21-Jährigen gehören. B. wurde 2005 in Berlin geboren, seine Eltern stammen aus dem Libanon.

Verletzte nicht mehr in Lebensgefahr

Bei dem Angriff am Samstagabend mit dem Auto sowie anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, wurde laut dem deutschen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Frau getötet, 29 Menschen wurden verletzt. Sie befanden sich laut Polizei am Nachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.

Noch am Samstag in der Nacht gab es eine Festnahme. Dabei soll es sich nach Informationen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) um einen Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft handeln. Die Polizei geht davon aus, dass er mit im Auto saß. Laut „Bild“ waren zudem zwei weitere Personen aus dem Umfeld von B. kurzzeitig in Gewahrsam.

Die Ermittlungen wurden mittlerweile von der deutschen Bundesstaatsanwaltschaft übernommen. Hintergrund sei die „mutmaßliche islamistische Tatbegehung“, sagte eine Sprecherin am Sonntag. Ermittelt werde auch bezüglich möglicher Hintermänner oder Mitwisser.

Öffentliche Fahndung

In der Früh hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten B. fahndete. Der mutmaßliche Täter hat sich Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zufolge radikalisiert und gehört der islamistischen Szene an, wie Dobrindt sagte.

Der Mann sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Dobrindt sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“ des 21-Jährigen. 2025 versuchte B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

Bestehender Haftbefehl aufgehoben

In der Vergangenheit sei der Beschuldigte zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, sagte der Innenminister. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. In der Verhandlung hatte sich B. laut Generalstaatsanwaltschaft „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.

Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung einlegte, weil sie eine höhere Strafe forderte.

Berliner Bürgermeister verwundert über Freilassung

Berlins Bürgermeister Kai Wegner (CDU) dankte den Einsatzkräften, den Terrorverdächtigen rasch aufgespürt zu haben. Verwundert zeigte sich über den Umgang der Justiz mit dem 21-Jährigen. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker dem RBB. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Auch Innenminister Dobrindt sagte, man werde an diesem Punkt „genau hinschauen“ müssen. „Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, so der CSU-Politiker in der ARD. „Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen.“

Eine Sprecherin der Berliner Justizverwaltung sagte, die Entscheidung über die Sanktion und dementsprechend über Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Haftbefehls treffe ausschließlich das unabhängige Gericht auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der im jeweiligen Verfahrensstadium vorliegenden Erkenntnisse.