„Gegen 18.00 Uhr konnte der Tatverdächtige des gestrigen Anschlags im Großen Tiergarten in einer Kleingartenanlage in Spandau lokalisiert werden“, teilte die Berliner Polizei Sonntagabend mit. Der Mann sei dann mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, daraufhin sei es zum Schusswaffengebrauch durch das Berliner SEK (Spezialeinsatzkommando) gekommen.
„Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort“, so die Polizei. Laut der deutschen „Bild“-Zeitung hatte die Polizei bereits gegen 15.00 Uhr rund um die Kleingartenanlage Stellung bezogen. Die Gartenhütte soll dem Vater des 21-Jährigen gehören. B. wurde 2005 in Berlin geboren, seine Eltern stammen aus dem Libanon.
Getötete Frau war Polin
Bei dem Angriff am Samstagabend mit dem Kleintransporter sowie anschließend mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, wurde laut dem deutschen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Frau getötet. Wie der Berliner Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Montag bekanntgab, handelte es sich um eine polnische Staatsangehörige, die mit ihrer Tochter in Berlin gewesen sei. 29 Menschen wurden verletzt, sie befinden sich laut Polizei nicht mehr in Lebensgefahr. Der CSD wurde nach dem Anschlag abgebrochen.
Noch am Samstag in der Nacht gab es eine Festnahme. Dabei soll es sich nach Informationen des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) um einen Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft handeln. Die Polizei ging ursprünglich davon aus, dass er mit im Auto saß. Am Montag wurde er aber wieder entlassen, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mit. Der Tatverdacht gegen den Mann dürfte sich nicht erhärtet haben.
Öffentliche Fahndung
In der Früh hatte die Polizei ein Foto veröffentlicht, mit dem sie nach dem 21 Jahre alten B. fahndete. Der mutmaßliche Täter hat sich Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zufolge radikalisiert und gehört der islamistischen Szene an, wie Dobrindt sagte. Der Mann sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Dobrindt sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“ des 21-Jährigen.
2025 versuchte B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach, sich im Ausland der Terrormiliz IS anzuschließen. Im Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und saß dort drei Monate in Haft. Nach seiner Entlassung sei B. am 17. November nach Deutschland zurückgekehrt und noch auf dem Flughafen BER erneut festgenommen worden.
Er war dann monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er im Mai 2026 laut Generalstaatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Verurteilung war nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Sie hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt. In der Verhandlung hatte sich B. laut Mitteilung „überwiegend geständig“ gezeigt und vom IS distanziert.
Hausdurchsuchung noch Anfang Juli
Noch Anfang dieses Monats durchsuchten Ermittler nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft seine Wohnung in Berlin-Schöneberg. Hintergrund sei ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gewesen. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. „Bild“ zufolge sollte B. am Montag zu einem Deradikalisierungskurs.
Berliner Bürgermeister verwundert über Freilassung
Bürgermeister Wegner dankte den Einsatzkräften, den Terrorverdächtigen rasch aufgespürt zu haben. Verwundert zeigte sich über den Umgang der Justiz mit dem 21-Jährigen. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker dem RBB. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“
Auch Innenminister Dobrindt sagte, man werde an diesem Punkt „genau hinschauen“ müssen. Es werde „sehr die Frage danach gestellt: Wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden? Auch dem wird detailliert nachgegangen“, so der CSU-Politiker in der ARD.
Auch sein Parteikollege, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), äußerte Unverständnis. „Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe“, sagte Herrmann am Montag im Bayerischen Rundfunk. „Und es müssen sich auch die Richter, die einen solchen Fall zu beurteilen haben, natürlich schon bewusst sein, welche Verantwortung sie da auch für die Sicherheit der Menschen haben.“
Merz: „Müssen mit Entschlossenheit reagieren“
Kanzler Friedrich Merz kündigte am Montag politische Konsequenzen aus dem Anschlag an. „Es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben“, sagte der CDU-Chef. „Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen.“
Auch das deutsche Justizministerium sprach von möglichen Konsequenzen. Ein Sprecher warnte am Montag jedoch vor übereiltem Handeln. Er verwies auf eine ohnehin bereits geplante wissenschaftliche Studie zur Evaluierung des Jugendstrafrechts.