Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hat heute auf dem zweiten Trinkwassergipfel den Anfang Juni angekündigten Entwurf für ein Wasserentnahmeregister vorgestellt.

„Heute wurde der Gesetzesentwurf des Hauses an die Koalitionspartner übermittelt“, so der Minister. Als Schwellenwerte für eine Meldepflicht sind dabei 200.000 Kubikmeter (m3) jährlich bzw. 1.400 Kubikmeter täglich vorgesehen.

Auf die Frage, wann die entsprechende Verordnung in Kraft trete, sagte er, „zeitliche Fristen sind schwer zu nennen“. Der Vorteil nach einer Umsetzung eines digitalen Wasserregisters liege darin, dass alle Entnahmen zentral in einer Datenbank erfasst seien.

Das Register ist jedenfalls nur ein Baustein, denn der grundsätzliche Anlass und allgemeines Thema des zweiten Trinkwassergipfels war laut Totschnigs Büro, die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.

Tiefstwerte bei Grundwasserständen

Totschnig verwies auf die aktuellen Auswirkungen der Klimakrise: „Die vergangenen Monate waren in vielen Orten von außergewöhnlicher Hitze und Trockenheit geprägt.“ Er erinnerte an die Tiefstwerte beim Grundwasserstand in zahlreichen Regionen Österreichs und warnte vor Ernteausfällen in der Landwirtschaft.

Die Trinkwasserversorgung sei jedoch gesichert. Damit das künftig weiterhin der Fall sei, müssten „Bund, Länder, Gemeinden und Wasserversorger eng zusammenarbeiten“, der Trinkwassersicherungsplan sei der strategische Rahmen dafür. Dieser wurde auf dem ersten Trinkwassergipfel im Jahr 2023 beschlossen.

Konkrete Zahlen zu den bisherigen Maßnahmen bezüglich der Sicherung der Trinkwasserversorgung wurden ebenfalls genannt, etwa dass seit 2023 vom Ministerium über 3.000 Projekte zur Trinkwasserversorgung unterstützt und rund 1,5 Milliarden Euro in die Trinkwasserversorgung investiert wurden, davon 233 Mio. Euro durch das Ministerium. Rund 370 Brunnen und Quellen und mehr als 94.000 Kubikmeter Speichervolumen seien geschaffen worden.